Katholische Kirche erlaubt Segnung gleichgeschlechtlicher Paare

Mittwoch, 17.01.2024, geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Wir sind alle Gottes Kinder, sagt die Kirche. Daraus sollte sich das Gebot ableiten lassen, alle Menschen gleich zu behandeln. Auch wenn die katholische Kirche die Ehe für alle nach wie vor ablehnt, wird zumindest die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare neuerdings erlaubt. Ob diese Entwicklung weitere Entwicklungen nach sich zieht, bleibt abzuwarten. Nicht umsonst heißt es: „Gut Ding braucht Weil“. Wir erklären, wie die Entwicklung sich darstellt und was Sie zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare wissen sollten.

Papst Franziskus sei Dank

Künftig dürfen Priester homosexuelle Paare und nicht miteinander verheiratete Paare segnen. Auch zivil wiederverheiratete Geschiedene sollen ihre Beziehung von der katholischen Kirche segnen lassen dürfen.

 

In dem Text mit dem Titel „Fiducia supplicans“ (zu deutsch: Das flehende Vertrauen) wird zum Ausdruck gebracht, dass die Kirche ihr Verständnis von dem, was Segnung sei, „im Lichte der seelsorgerischen Ideale von Papst Franziskus erweitert habe“. Es sei jetzt möglich „Paare in irregulären Situationen sowie gleichgeschlechtliche Paare zu segnen, ohne deren Status offiziell zu konvalidieren oder die beständige Lehre der Kirche über die Ehe zu verändern“. In einem von der römischen Glaubenskongregation im Jahr 2021 veröffentlichten Schreiben hieß es noch ablehnend, dass die Kirche keine Vollmacht habe, gleichgeschlechtliche Beziehungen zu segnen.

 

In einem Papier des Reformprojekts Synodaler Weg mit dem Titel „Segensfeiern für Paare, die sich lieben“, wird betont, dass eine Weigerung zur Segnung unbarmherzig und diskriminierend sei, wenn zwei Menschen, die ihre Partnerschaft in Liebe, Verbindlichkeit und Verantwortung zueinander und zu Gott leben wollen, in einer Beziehung miteinander leben. Deshalb müsse der Segen allen gespendet werden, ohne etwas zu verlangen.

Wie verläuft die Segnung?

Das Reformprojekt Synodaler Weg empfiehlt in einer Stellungnahme, zeitnah angemessene liturgische Feiern zu entwickeln und einzuführen. Damit soll eine Handreichung für Segensfeiern für verschiedene Paarkonstellationen erarbeitet werden. Seelsorger, die eine Segensfeier durchführen, dürfen nicht mehr disziplinarisch belangt werden. Für interessierte Paare soll es zur Vorbereitung Gespräche mit einem Priester geben.

Unter welchen Voraussetzungen ist die Segnung erlaubt?

Die Segnung eines „irregulären“ Paares ist an Bedingungen geknüpft. Vor allem dürfe die Segnung keine Trauung darstellen oder einer Trauung oder einer Art Eheschließung gleichkommen. Will ein Priester eine Segnung aussprechen, muss er jegliche Verwechslung mit einer kirchlichen Eheschließung vermeiden.

Segnung in keinem gottesdienstlichen Rahmen

So dürfe die Segnung nicht in einem gottesdienstlichen Rahmen erfolgen. Grund sei, dass eine liturgische Segnung voraussetze, dass die gesegnete Verbindung dem Plan Gottes in seiner Schöpfung entspreche. Dieser Plan besteht darin, dass die sexuelle Vereinigung nur innerhalb einer Ehe von Mann und Frau erlaubt sei. Daran ändere sich nichts. Insoweit habe die Kirche nicht die Befugnis, irregulären oder gleichgeschlechtlichen Paaren einen liturgischen Segen zu erteilen. Es könne nur darum gehen, der Bitte gerecht zu werden, Gott um Hilfe anzurufen und besser leben zu können. Diese Bitte könne nur außerhalb eines liturgischen Rahmens gesehen, gewürdigt und erteilt werden.

Formlosigkeit

Der Empfang des Segens außerhalb eines Gottesdienstes müsse deshalb formlos möglich sein und könne auch nur formlos erfolgen. Dafür gelten nicht die moralischen Voraussetzungen, die für Sakramente gelten. Die Segnung könne verschiedene Anlässe haben, bei denen Menschen spontan um einen Segen bitten.

Paar als solches wird gesegnet, nicht ihre Verbindung

Begegnen Menschen auf Wallfahrten, an Wallfahrtsorten oder auf der Straße einem Priester, müsse es möglich sein, dass jeder gesegnet werde. Die Segnung sei eine Geste gegenüber demjenigen, der nicht die Legitimation des eigenen Status beansprucht, sondern einfach nur darum bittet, dass alles, was in seinem Leben wahr, gut und menschlich gültig ist, durch die Gegenwart des Heiligen Geistes bereichert, geheilt und erhöht werde. Dadurch werde das Paar gesegnet, nicht aber die Verbindung des Paares als solche.

 

In dem Gebet, das dem spontanen Segen vorausgehe, könne der Priester Frieden, Gesundheit, einen Geist der Geduld, des Dialogs und der gegenseitigen Hilfe bitten, aber auch um Gottes Licht und Kraft, um seinen Willen voll erfüllen zu können“. „Wer einen Segen erbitte, zeige, dass er der heilbringenden Gegenwart Gottes in seiner Geschichte bedarf“.

 

Papst Franziskus stellt darauf ab, dass im Umgang mit Menschen die pastorale Nächstenliebe nicht verloren gehen dürfe. Die pastorale Klugheit müsse angemessen unterscheiden, ob es Formen des Segels gibt, die von einer oder mehreren Personen erbeten werde und die keine falsche Vorstellung von der Ehe vermittele. Das, was aus pastoraler Nähe geschehe, werde dadurch nicht zur Norm.

 

Priester dürfen sich daher der Bitte von Personen öffnen, die, obwohl sie sich in einer Verbindung befinden, die in keiner Weise mit der Ehe verglichen werden kann, sich dem Herrn und seiner Barmherzigkeit anvertrauen, seine Hilfe erflehen und zu einem besseren Verständnis seines Plans der Liebe und der Wahrheit geführt werden wollen.

Was ist der Hintergrund?

Nach katholischer Lehre ist es keine Sünde, homosexuell zu empfinden. Gleichgeschlechtliche intime Handlungen seien aber „in sich nicht in Ordnung“. Es bleibe der Ehe vorbehalten, die Sexualität auszuleben. Die Ehe könne nur von einem Mann und einer Frau geschlossen werden.

Welche Bedeutung hat diese Entwicklung insgesamt?

Die Kirche ringt insgesamt immer noch mit ihrem Verhältnis zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Zunächst geht es nur darum, dass eine Arbeitsgruppe der Deutschen Bischofskonferenz und dem Laiendachverband eine liturgische Handreichung erarbeiten soll. Soweit die Segnung irregulärer Paare erlaubt werde, sei dies ein wichtiges Signal an die Weltkirche. Auch soweit Katholiken anderer Kulturen gleichgeschlechtliche Partnerschaften ablehnen, müsse das Thema auf der Ebene der Weltsynode behandelt werden, auch wenn dort keine Mehrheit bestehe. Die Weltkirche sei so interkulturell divers, dass man an dieser Stelle sagen müsse, wir müssen es in Deutschland anders beantworten als anderswo. Es brauche eine theologische Weiterentwicklung. Der deutsche Vorstoß solle deshalb in den weltweiten synodalen Prozess einfließen.

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