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Durch den Versorgungsausgleich werden die Rentenansprüche von Ihnen und Ihrem Ehepartner bzw. Ihrer Ehepartnerin untereinander aufgeteilt. Auf diesen Ausgleich können Sie in bestimmten Fällen im Ehevertrag bzw. in der Scheidungsfolgenvereinbarung verzichten.
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Michael Lüer LL.B., LL.M.
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