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Fragen & Antworten

FAQs: Diese Fragen stellen unsere Kunden

  • Eine Trennung ist emotional und rechtlich herausfordernd. iurFRIEND ist Ihr Rechtsfreund* und stellt Ihnen kostenfrei verständliche und übersichtliche Informationen rund um die Aufhebung der Lebenspartnerschaft zur Verfügung: Wie läuft die Aufhebung ab? Wie viel kostet sie? Welche Vorteile gibt es bei iurFRIEND? Wo kann man den Aufhebungsantrag einreichen? All diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen in unserem Wegweiser zur Online-Aufhebung. Informieren Sie sich unverbindlich darüber, was auf Sie zukommmt und leiten, wenn Sie möchten, unkompliziert die Aufhebung schon in die Wege. Wir begleiten Sie Schritt und Schritt und sind für Sie da. 


  • Lebenspartnerschaft ist die Bezeichnung für die rechtliche Verbindung, die gleichgeschlechtliche Paare (also: Frau und Frau, Mann und Mann) bis zur Einführung der Ehe für alle im Jahr 2017 eingehen konnten. Sie ist vergleichbar mit der Ehe und seit der Öffnung der Ehe für alle werden auch nur noch Ehen begründet. Wer bereits die Lebenspartnerschaft geschlossen hat, kann diese nun kostenfrei in eine Ehe umwandeln. Von Lebenspartnerschaft und Ehe abzugrenzen ist die nichteheliche Lebensgemeinschaft von Lebensgefährten. So kann ein Paar ein gemeinsames Leben führen, ohne sich vor dem Standesamt das Ja-Wort zu geben. Dann gelten die Rechte und Pflichten nicht, die das Gesetz für Ehepaare vorsieht und die Partner stehen einander rechtlich quasi wie Fremde gegenüber. 


  • Sind Sie verheiratet oder verpartnert, stehen Ihnen von Gesetzes wegen her bereits Ansprüche auf Teilhabe am Vermögen des anderen zu, falls dieser verstirbt. Leben Sie mit jemandem in einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft, gibt es andere Absicherungsmöglichkeiten, die Sie kennen sollten.


  • Die Scheidung heißt im Lebenspartnerschaftsrecht Aufhebung der Lebenspartnerschaft. Sie müssen im Regelfall ein Jahr voneinander getrennt gelebt und Ihre häusliche Gemeinschaft aufgehoben haben. Ein Versöhnungsversuch von bis zu drei Monaten schadet der Trennungszeit nicht. Das Familiengericht prüft, ob Ihre Lebenspartnerschaft zerrüttet ist. Können Sie die „Zerrüttung“ nachweisen, kann der Richter die Aufhebung auch gegen den Willen Ihres Partners aussprechen. Leben Sie seit mehr als drei Jahren getrennt, kommt es auf die Frage der Zerrüttung nicht mehr an. Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft wird dann auf jeden Fall auf den Wunsch eines Partners hin aufgehoben.


  • Sie können über unsere Website die Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft online beantragen.

    Sie reichen den Aufhebungsantrag online ein. Es genügt, wenn Sie die notwendigen Unterlagen zunächst zu Hause einscannen und online übermitteln. Lebenspartnerschaft.de als Online-Aufhebungsservice kann dann für Sie den Aufhebungsantrag beim Gericht einreichen. Stimmt Ihr Lebenspartner der Aufhebung zu, wird das Familiengericht je nach seiner Auslastung nach ca. zwei bis sechs Monaten den Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmen. Sie müssen dann im Regelfall persönlich im Beisein Ihres Rechtsanwalts erscheinen. Ist alles geregelt, kann der Familienrichter sofort die Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft aussprechen. Verzichten beide Lebenspartner auf Rechtsmittel, ist Ihre Lebenspartnerschaft endgültig beendet.


  • Mit der Online-Aufhebung können Sie in der Regel Kosten und Zeit sparen. Gehen Sie und Ihr Partner einvernehmlich auseinander, lohnt sich eine Online-Aufhebung erst recht. Eventuell wollen Sie diesen wichtigen Schritt jedoch lieber persönlich im Gespräch mit einem Anwalt machen, und alles online abzuwickeln, ist nichts für Sie? Dann schauen Sie gern bei unserem Kooperationsnetzwerk EliteXPERTS vorbei, ob einer unserer kompetenten Partner seine oder ihre Kanzlei in Ihrer Nähe hat!  


  • Es ist bei uns selbstverständlich, dass Sie immer nur einen vorbildlichen Preis zu begleichen haben, das bedeutet für Sie: unsere Kooperationsanwälte rechnen immer nur die niedrigstmöglichen Kosten ab. Wenn Sie die sogenannte Verfahrenskostenhilfe gewährt bekommen, ist die der Aufhebungsantrag für Sie sogar kostenlos. Sie können gerne einen Gratis-Kostenvoranschlag anfordern.


  • Sie möchten sich in Ruhe zuhause informieren über Themen wie Aufhebung, Unterhalt oder Lebenspartnerschaftsvertrag, und das nicht unbedingt vor dem Bildschirm? Fordern Sie unser kostenloses InfoPaket Lebenspartnerschaft an oder besuchen Sie den Wegweiser für die Aufhebung der Lebenspartnerschaft und versorgen Sie sich mit allen notwendigen Informationen. Entschließen Sie sich für eine Zusammenarbeit mit uns, stehen wir stets eng an Ihrer Seite. Darauf können Sie vertrauen! 


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schafft Vertrauen. 

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Lao Tzu (6. Jhd. v.Chr.)
Ein Rechtsfreund* (iurFRIEND) zu sein, bedeutet für uns auch folgendes:
 
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  • Sind Streit und Auseinandersetzungen wirklich das, was wir als Menschen wollen? Wäre es nicht menschenfreundlicher für uns, Rechtsfrieden zu bevorzugen?
  • Warum werden nicht - fernab juristischer Spitzfindigkeiten- humanere Wege den rechtsuchenden Menschen angeboten, Rechtsangelegenheiten VOR dem ersten anwaltlichen Kontakt in eine friedliche(re) Bahn zu lenken? - Ein Tag ohne Streit ist ein schönerer Tag, eine Welt ohne Konflikte ist eine friedlichere Welt.
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