Wie schnell erhalten Sie einen Gerichtstermin für die Aufhebung?
Da die Lebenspartnerschaft nur durch gerichtlichen Beschluss aufgehoben werden kann, können Sie die Aufhebung nicht ohne Gerichtstermin erreichen. Wie lang ist die Wartezeit für solch einen Termin? Je nach Auslastung und individueller Bearbeitungszeit Ihres Falls, kann die Wartezeit unterschiedlich ausfallen. So können Sie die Ladung bereits nach ein paar Wochen erhalten, es kann aber auch sein, dass Sie einige Monate darauf warten. Müssen noch Unterlagen für die Aufteilung Ihrer Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich) ausgetauscht werden, so liegt die Dauer meist zwischen 3 und 6 Monaten. Auf jeden Fall werden Sie rechtzeitig informiert. Das Gericht muss Sie mindestens 3 Wochen vor dem Termin laden, damit Sie und Ihre anwaltliche Vertretung noch genügend Zeit haben, sich darauf vorzubereiten und ggf. weitere Anträge zu stellen (BGH, Beschluss vom 21.03.12, XII ZB 447/10). In der Ladung finden Sie alle wichtigen Informationen zu Uhrzeit und Gerichtssaal.
Gerichtstermin absagen oder verschieben?
Steht der Gerichtstermin, sollten Sie diesen möglichst auch einhalten. Verpassen Sie den Termin unentschuldigt, kann das Gericht ein Ordnungsgeld verhängen und Ihnen die Kosten auferlegen, die Sie verursacht haben. Passiert dies mehrfach, kann das Gericht auch anordnen, dass Sie zum Termin vorgeführt werden. Wenn Sie verhindert sind, sollten Sie sich also auf jeden Fall bei Ihrem Rechtsanwalt bzw. Ihrer Rechtsanwältin melden. Dann können Sie beantragen, den Termin zu verlegen. Dazu muss allerdings ein berechtigter Grund vorliegen, z.B. wenn Sie nachweislich
- erkrankt sind,
- bereits eine Urlaubsreise gebucht haben
- oder wenn Ihre anwaltliche Vertretung zeitgleich andere Termine hat.
Meistens fallen Gerichtstermine in die reguläre Arbeitszeit. Berufliche Verpflichtungen sind jedoch in der Regel kein Grund, den Aufhebungstermin zu verschieben. Sie können für Ihre Aufhebung bei Ihrem Arbeitgeber Sonderurlaub oder Freistellung beantragen.
Wie bereiten Sie sich auf den Aufhebungstermin vor?
Sprechen Sie mit Ihrem Rechtsanwalt bzw. Ihrer Rechtsanwältin, ob noch weitere Unterlagen benötigt werden. Nehmen Sie auf jeden Fall Ihre Ladung und Ihren Ausweis mit. Sie brauchen sowohl für die Einlasskontrolle als auch für den Termin einen gültigen Personalausweis. Womöglich machen Sie sich Gedanken darüber, was Sie zur Aufhebung anziehen sollten. Es gibt keine offiziellen Bekleidungsvorschriften, dennoch sollten Sie gepflegt und dem Anlass entsprechend gekleidet sein, z.B. indem Sie eine schlichte Bluse oder Hemd tragen. Kleiden Sie sich so, dass Sie sich wohlfühlen. Dann erlangt der Richter bzw. die Richterin einen authentischen und vertrauenswürdigen Eindruck. Wenn Sie nicht online am Aufhebungstermin teilnehmen, sollten Sie sich genau über die Dauer der Anfahrt und ggf. Parkmöglichkeiten vor Ort informieren. Planen Sie einen Zeitpuffer ein, um unnötige Verspätungen zu vermeiden. Schalten Sie sich per Videokonferenz dazu, testen Sie vorab die Internetverbindung und wählen einen neutralen Hintergrund.
In der Regel erfolgt am Eingang des Gerichts eine Kontrolle. Sie werden womöglich nach Ihrem Besuchsgrund gefragt, also halten Sie Ladung und Ausweis bereit. Es wird zudem kontrolliert, ob Sie gefährliche Gegenstände bei sich führen. Legen Sie also Ihre Jacke und Ihre Tasche auf das Band des Gepäckscanners. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie den richtigen Gerichtssaal finden, können Sie direkt nach dem Weg fragen. Suchen Sie dann mit Hilfe der Wegbeschreibung oder der Kennzeichnungen im Gerichtsgebäude den richtigen Saal auf.
Die Verhandlung zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Der Richter bzw. die Richterin wird zur Verhandlung Ihrer Sache aufrufen, dann können Sie gemeinsam mit Ihrer anwaltlichen Vertretung, Ihrem Lebenspartner und dessen Anwalt den Saal betreten und sich auf die Ihnen zugewiesenen Plätze setzen.
Das Gericht führt in den Termin ein, prüft Ihre Personalien und stellt Ihnen Fragen zur Aufhebung:
- Seit wann Sie getrennt leben,
- ob Sie beide die Aufhebung wünschen,
- wie hoch Ihr Einkommen ist.
Ist alles für den Versorgungsausgleich geklärt und ist die Aufhebung einvernehmlich, dauert der Termin nur ca. 15 Minuten. Gibt es jedoch noch Fragen zu klären, etwa bzgl. des Versorgungsausgleichs oder Sorgerechts Ihrer gemeinsamen Kinder, so können die Anwälte Anträge stellen. Schaffen Sie es, sich noch im Gerichtstermin zu einigen, können Sie einen gerichtlichen Vergleich schließen. Dann protokolliert das Gericht, welche Regelungen Sie vereinbaren möchten.
Ihre Lebenspartnerschaft wird aufgehoben
Ist alles geklärt, verliest das Gericht den Aufhebungsbeschluss. Sind Sie anwaltlich vertreten, kann Ihr Anwalt bzw. Ihre Anwältin den Rechtsmittelverzicht erklären. Das bedeutet, dass Sie keine Beschwerde mehr gegen die Aufhebung einlegen können. Ist Ihr Lebenspartner nicht anwaltlich vertreten, müsste sich ein im Gericht anwesender Anwalt bereit erklären, den Verzicht für ihn oder sie zu erklären. Gelingt dies, ist der Beschluss sofort rechtskräftig: Sie sind keine Lebenspartner mehr. Nun können Sie einen neuen Partner bzw. eine neue Partnerin heiraten, wenn Sie möchten. Kommt ein Rechtsmittelverzicht nicht in Frage, wird die Aufhebung mit Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig.