5 Sterne 5.0
Icon: TÜV-NordIcon: TÜV-Nord
"Mein Vertrauen in iurFRIEND war gerechtfertigt."
Frau Tablet Sofa Online Aufhebung iurFRIEND® AG

Definition: Wie ist der Ablauf bei der Online-Aufhebung?

DEFINITION

Wie ist der Ablauf bei der Online-Aufhebung?

Der Ablauf der Online-Aufhebung stimmt im Wesentlichen mit der herkömmlichen Aufhebung überein. Allerdings sind Sie viel flexibler und müssen weder Zeit noch Geld für Termine vor Ort aufwenden, da Sie den Großteil oder gar das gesamte Verfahren online abwickeln können. Grob zusammengefasst gibt es folgende Schritte: Beauftragung der Online-Aufhebung, Einreichung des Aufhebungsantrags bei Gericht, Zahlung des Gerichtskostenvorschusses, Zustellung des Antrags an den anderen Lebenspartner durch das Gericht, Klärung des Versorgungsausgleiches und Durchführung des gerichtlichen Aufhebungstermins.

Online-Aufhebungsantrag ausfüllen

Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Die Online-Aufhebung von iurFRIEND ist praktisch und kann Zeit sowie Kosten sparen – denn Sie können alles örtlich und zeitlich flexibel online abwickeln. Sogar der gerichtliche Aufhebungstermin kann in bestimmten Fällen und bei technischer Ausstattung des Gerichts online stattfinden, indem Sie per Videokonferenz dazu geschaltet werden.
  • Bevor Sie die Online-Aufhebung beauftragen, können Sie einen kostenfreien und unverbindlichen Kostenvoranschlag anfordern und/oder sich umfassend in Ihrem Gratis-Infopaket informieren.
  • Am Ende des Verfahrens steht wie bei der herkömmlichen Aufhebung der gerichtliche Aufhebungsbeschluss: Ihre Lebenspartnerschaft ist damit aufgelöst und Sie können sich auf Ihren Neubeginn konzentrieren und erneut heiraten.

Auf Wunsch erhalten Sie wegen der Verfahrenskosten einen Kostenvoranschlag

Wenn Sie es wünschen, erhalten Sie einen kostenfreien und unverbindlichen Kostenvoranschlag. Daraus können Sie ersehen, mit welchen Kosten Sie für die Aufhebung der Lebenspartnerschaft bei Gericht rechnen müssen. Die Kostenvoranschläge beruhen auf üblichen Gegenstandswerten, nach denen die Anwalts- und Gerichtsgebühren festgesetzt werden.

 

Formulare

Wie viel kostet die Aufhebung der Lebenspartnerschaft?

Für die Aufhebung fallen Gerichts- und Anwaltskosten an, die genaue Höhe ist individuell zu berechnen. 

Formular

Kostenvoranschlag Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Fordern Sie unverbindlich Ihren Gratis-Kostenvoranschlag an, um die voraussichtlichen Kosten für die Aufhebung zu erfahren. 

Download Online ausfüllen

Online-Scheidungskostenrechner

Online-Aufhebung beauftragen

Um die Online-Aufhebung bei uns zu beauftragen, können Sie unser Antragsformular auf unserer Website oder in Ihrem Gratis-Scheidungsinfopaket ausfüllen und uns zusenden. Im Antragsformular fragen wir Sie nach allem, was Sie benötigen, um den Antrag auf Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft beim Gericht einzureichen. Diese Daten sind erforderlich, um die Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft nach den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen.

Schicken Sie das von Ihnen ausgefüllte Antragsformular online an uns zurück. Alternativ können Sie das Antragsformular auch ausdrucken bzw. den Ausdruck ausfüllen und uns per Telefax oder mit der Post zuschicken.

Sobald uns das von Ihnen ausgefüllte Antragsformular vorliegt, werden wir das Formular auf Vollständigkeit prüfen. Wir kontaktieren Sie dann, um mögliche Fragen zu klären und das weitere Vorgehen abzustimmen. Vertragspartner sind ausschließlich Sie, also derjenige oder diejenige, der bzw. die das Antragsformular unterschrieben hat. Ihr Lebenspartner ist nicht unser Vertragspartner.

 

GUT ZU WISSEN

Widerrufsfrist des Antragformulars

Sie haben das gesetzlich verbriefte Recht, den Dienstleistungsvertrag ab dem Datum der Unterzeichnung des Vertrages innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Gründe brauchen Sie dafür nicht anzugeben. Das Muster eines Widerrufs finden Sie auf dem Antragsformular. Zur Fristwahrung genügt es, wenn Sie Ihren Widerruf vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden und uns per Telefax, E-Mail oder Post übersenden.

Erteilen Sie die notwendige Vollmacht

Möchten Sie unsere Kooperationskanzlei mit der Durchführung der Aufhebung der Lebenspartnerschaft bei Gericht beauftragen, unterschreiben Sie die dafür vorgesehene Vollmacht. Das entsprechende Vollmachtformular finden Sie ebenfalls im Gratis-Scheidungsinfopaket. Dieses Formular beinhaltet eine handelsübliche Vollmacht, die in dieser Form regelmäßig von Anwälten verwendet wird.

 

 

Formulare

Wozu brauche ich die Vollmacht?

Damit die iurFRIEND-Kanzlei Sie vertreten kann, müssen Sie vorab die Vollmacht dazu erteilen. 

Formular

Vollmacht iurFRIEND-Kanzlei Scheidung

Mit diesem Formular erteilen Sie der iurFRIEND-Kanzlei die Vollmacht, Sie in Ihrer Angelegenheit zu vertreten. 

Download

Aufhebungsantrag und Verfahrenskostenhilfe

Der von Ihnen ausgewählte und beauftragte Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin bereitet den Entwurf für den Aufhebungsantrages vor. Sie erhalten den Entwurf zur Einsicht und Prüfung der darin enthaltenen Angaben. Soweit es offene Fragen gibt, können Sie sich gegenseitig online oder telefonisch kontaktieren.

Sofern Sie aufgrund Ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse außerstande sind, die Gebühren für die Durchführung des Aufhebungsverfahrens zu bezahlen, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu stellen. Die Verfahrenskostenhilfe ist eine staatliche Fürsorgeleistung. Wird Ihnen Verfahrenskostenhilfe bewilligt, brauchen Sie für die Gerichts- und Anwaltskosten nach Maßgabe Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse überhaupt keine Zahlungen oder nur Teilzahlungen zu leisten. Ihr Anwalt bzw. Ihre Anwältin kann Sie hierbei beraten.

Kommt Verfahrenskostenhilfe für Sie in Frage, wird die Kanzlei den Antrag zeitgleich mit dem Aufhebungsantrag bei Gericht einreichen. Der Aufhebungsantrag wird dabei mit der Bedingung verbunden, dass Ihnen für das Aufhebungsverfahren Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird. Sofern Ihre Angaben zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen korrekt sind und Sie die maßgeblichen Einkommensgrenzen nicht überschreiten, dürfen Sie erfahrungsgemäß davon ausgehen, dass Ihnen die beantragte Verfahrenskostenhilfe tatsächlich auch bewilligt wird und Sie damit in der Lage sind, das Aufhebungsverfahren ohne finanzielle Hindernisse durchzuführen.

CHECKLISTE

Wann kann ich Verfahrenskostenhilfe erhalten?

Verfahrenskostenhilfe ist eine staatliche Finanzierungshilfe, die Sie beantragen können, wenn Sie das Verfahren nicht selber finanzieren können. 

Checkliste

Verfahrenskostenhilfe (VKH)

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie wahrscheinlich eine finanzielle Unterstützung vom Staat für Ihr Gerichtsverfahren.

Download

Bezahlen Sie den Gerichtskostenvorschuss

Ist der Aufhebungsantrag beim Familiengericht eingegangen, wird das Gericht Ihrem Rechtsanwalt bzw. Ihrer Rechtsanwältin eine Vorschussrechnung wegen der Gerichtsgebühren übersenden. Sie können das Verfahren beschleunigen, indem Sie nach Absprache den vorausberechneten Betrag für die voraussichtlich anfallenden Gerichtsgebühren auf das Treuhandkonto Ihres Anwalts bzw. Ihrer Anwältin überweisen. Mit Zugang der Gerichtskostenrechnung kann er oder sie dann sofort die Überweisung an die Gerichtskasse vornehmen. Haben Sie hingegen einen Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe bei Gericht eingereicht, brauchen Sie keine Gerichtsgebühren zu bezahlen, soweit Ihnen Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird.

Das Familiengericht stellt den Aufhebungsantrag Ihrem Lebenspartner zu

Ist abgeklärt, wie die Gerichtskosten bezahlt werden, wird das Familiengericht Ihren Aufhebungsantrag Ihrem Lebenspartner förmlich zustellen. Damit ist das Aufhebungsverfahren bei Gericht rechtshängig. Ihr Lebenspartner wird aufgefordert, zu Ihrem Aufhebungsantrag Stellung zu nehmen. Er kann erklären, dass er der Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft zustimmt. Stimmt er nicht zu, obliegt es ihm selbst, einen eigenen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen und sich beim Familiengericht anwaltlich vertreten zu lassen.

Erste Anwaltskosten

Hat Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihre Rechtsanwältin den Aufhebungsantrag bei Gericht eingereicht, wird er bzw. sie Ihnen eine erste Kostenrechnung für die Anwaltsgebühren übersenden. Die Berechnung erfolgt nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.

Sofern Sie einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen, übernimmt die Staatskasse die anwaltlichen Gebühren Ihres Anwalts. Diese werden dann direkt von der Staatskasse beglichen.

Füllen Sie die Formulare zur Durchführung des Versorgungsausgleichs aus

Nach der Zustellung des Aufhebungsantrags an Ihren Lebenspartner, erhalten Sie und Ihr Lebenspartner vom Familiengericht einen Fragebogen zur Durchführung des Versorgungsausgleichs. Sofern der Versorgungsausgleich in Ihrem Fall durchgeführt werden muss, müssen Sie beide die Formulare ausfüllen und an das Familiengericht zurücksenden. Für Detailfragen können Sie sich anwaltlich beraten lassen.

Um Verzögerungen bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs und damit auch Verzögerungen bei der Durchführung des Aufhebungsverfahrens zu vermeiden, sind Sie gut beraten, sich bereits frühzeitig darum zu bemühen, eventuelle Unklarheiten in Ihrem Versicherungsverlauf mit dem zuständigen Rentenversorgungsträger abzuklären. Sind Sie beispielsweise bei der Bundesanstalt für Angestellte pflichtversichert, können Sie im Rahmen einer Kontenklärung überprüfen lassen, ob Ihr Versicherungsverlauf vollständig ist und sämtliche versicherungsrelevanten Zeiten erfasst wurden. Suchen Sie zu diesem Zweck am besten eine örtliche Beratungsstelle der BfA auf.

Das Familiengericht wird, nachdem Sie beide die Formulare zur Durchführung des Versorgungsausgleichs zurückgegeben haben, die Versorgungsträger anschreiben und auffordern, die Höhe Ihrer bislang erworbenen Rentenanwartschaften mitzuteilen. Frühestens dann, wenn die Mitteilungen der Versorgungsträger dem Gericht vorliegen, kann das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmen.

Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung

Sofern Sie sich mit Ihrem Lebenspartner über die Folgen der Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft verständigen wollen, können Sie in einer Aufhebungsvereinbarung alles regeln, was Sie für Ihre Aufhebung wichtig ist. Fordern Sie beispielsweise nachpartnerschaftlichen Unterhalt und ist Ihr Lebenspartner bereit, Ihnen Unterhalt zu zahlen, können Sie darüber eine Vereinbarung treffen. Solche Aufhebungsvereinbarungen sind notariell zu beurkunden.

Muster

Was können Sie in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln?

Sie können alle Folgen der Scheidung, wie z.B. Zugewinn-, Versorgungsausgleich, Unterhalt und Sorgerecht, klären. So gelingt die Scheidung einvernehmlich!

Muster

Scheidungsfolgenvereinbarung

Was können Sie in einer Vereinbarung für die Scheidung festhalten? In diesem Muster sehen Sie beispielhafte Regelungen. 

Download

Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Wie geht es weiter und was passiert bei dem Gerichtstermin am Ende des Aufhebungsverfahrens genau? Für viele Menschen ist der Gerichtstermin für die Aufhebung bzw. Scheidung der erste Kontakt mit einem Gericht. Verschaffen Sie sich also vorab einen Überblick, was zu erwarten ist:

Verhandlungstermin bei Gericht

Sobald das Familiengericht von den Versorgungsträgern die Mitteilungen zur Durchführung des Versorgungsausgleichs vorliegen hat und die Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft im Einvernehmen mit Ihrem Lebenspartner erfolgen kann, wird das Familiengericht in Abhängigkeit von seiner Auslastung erfahrungsgemäß nach ca. drei bis sechs Monaten einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumen. In diesem Termin wird über Ihren Aufhebungsantrag verhandelt. Der Verhandlungstermin ist nicht öffentlich.

Ladung der Parteien

In dem mündlichen Aufhebungstermin müssen beide Lebenspartner persönlich anwesend sein. Sie erhalten dazu eine persönliche Ladung durch das Familiengericht. Auch Ihre anwaltliche Vertretung wird zum Termin geladen. Das Familiengericht ist gesetzlich verpflichtet, Sie beide anzuhören und Sie ausdrücklich zu befragen, ob Sie die Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaften wünschen. Sind Sie erkrankt oder können entschuldigt nicht im Termin erscheinen, wird das Gericht einen neuen Termin anordnen und Sie erneut laden. Informieren Sie bei Terminschwierigkeiten sofort Ihren Rechtsanwalt bzw. Ihre Rechtsanwältin.

GUT ZU WISSEN

Ausnahmen

In bestimmten Einzelfällen und wenn das Gericht technisch entsprechend ausgestattet ist, kann sogar der Termin online erfolgen. Dann werden Sie per Videokonferenz hinzugeschaltet und können sogar das gesamte Verfahren online abwickeln.

Zweite Kostenrechnung Ihres Rechtsanwalts

Mit der Anberaumung eines mündlichen Verhandlungstermins kann nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes eine Termingebühr berechnet werden. Sofern Sie Verfahrenskostenhilfe erhalten, wird Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihre Rechtsanwältin diese Gebühr direkt mit der Staatskasse abrechnen.

Ablauf der mündlichen Verhandlung

Der weitere Ablauf des Aufhebungsverfahrens richtet sich danach, ob Ihr Lebenspartner der Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft zustimmt, diese ablehnt oder möglicherweise noch Folgesachen verhandelt werden müssen. Folgesachen sind beispielsweise der Zugewinnausgleich, die Verteilung des Hausrats oder der nachpartnerschaftliche Unterhalt.

Einvernehmliche Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Sofern Ihr Lebenspartner der Aufhebung zustimmt, ist die Befragung im Regelfall schnell beendet. Letztlich beschließt das Gericht, gegebenenfalls den Versorgungsausgleich durchzuführen. Dabei wird die Hälfte der Differenz Ihrer beider Rentenanwartschaften demjenigen Lebenspartner zugewiesen, der während Ihrer Partnerschaft geringere Rentenanwartschaften erworben hat.

Verzicht auf Rechtsmittel

Hat das Gericht die Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft verkündet, fragt es beide Lebenspartner, ob Sie möglicherweise auf Rechtsmittel gegen den Beschluss der Aufhebung verzichten. Sofern Sie auf Rechtsmittel (Berufung beim Landgericht) verzichten, wird der Beschluss zur Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft sofort rechtskräftig. Sie könnten ab diesem Zeitpunkt eine neue Lebenspartnerschaft begründen oder heiraten. Verzichtet ein Lebenspartner nicht auf Rechtsmittel, wird der Beschluss frühestens einen Monat später rechtskräftig, sofern nicht ein Lebenspartner tatsächlich Rechtsmittel eingelegt hat.

Streitige Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft, Folgesachen

Stimmt Ihr Lebenspartner der Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft nicht zu oder sind Folgesachen zu verhandeln, kann das Familiengericht dennoch die Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft verkünden und die Folgesachen abtrennen. Mit der Abtrennung einer Folgesache wird diese gesondert verhandelt.

Zusendung des Aufhebungsbeschlusses

Hat das Familiengericht die Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft beschlossen und verkündet, wird es den Aufhebungsbeschluss übersenden. Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihre Rechtsanwältin wird Ihnen eine Ausfertigung des Beschlusses übergeben. Verwahren Sie den Aufhebungsbeschluss in Ihren Unterlagen. Sollten Sie eine neue Lebenspartnerschaft begründen oder heiraten, müssen Sie dem Standesamt den Aufhebungsbeschluss vorlegen.

Muster

Was steht in einem Aufhebungsbeschluss?

Ein einfacher Aufhebungsbeschluss enthält den Endbeschluss der Aufhebung, die Entscheidung des Gerichts über den Versorgungsausgleich und über die Kosten des Verfahrens.

Muster

Aufhebungsbeschluss

Wie sieht ein Original-Aufhebungsbeschluss aus? Unser Muster zeigt ein Beispiel aus der Praxis für eine einvernehmliche Aufhebung.

Download

Gratis-InfoPaket Lebenspartnerschaft

Grundlagen, Eheumwandlung, Aufhebung, Unterhalt

Jetzt kostenfrei anfordern

Ausführliche Informationsbroschüre
Leitfaden eingetragene Lebenspartnerschaft

Alle wichtigen Themen und FAQs
Grundlagen, Eheumwandlung, Aufhebung, Unterhalt

Checklisten
Fehler vermeiden und erste Hilfe bei Eheumwandlung, Trennung, Unterhalt

Orientierungsberatung
im Wert von 200,- EUR

Service Pass
24/7 Hilfe bei Trennung und Aufhebung

Kostenvoranschlag
& Formulare

Rat & Hilfe Center

Warum gibt es das „iurFRIEND®“ Rat & Hilfe Center?

Unser iurFRIEND® Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI®“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Die Trennung vom Lebenspartner ist immer ein Umbruch im Leben. Mit Hilfe der Online-Aufhebung können Sie sich jedoch einiges erleichtern und sparen Kosten, Zeit und Nerven. Wenn Sie es schaffen, die rechtlichen Folgen der Aufhebung einvernehmlich miteinander zu klären, können Sie sogar weitere Kosten sparen und müssen kein belastendes und langwieriges Verfahren durchstehen. So können Sie alles möglichst reibungslos abwickeln und sich darauf konzentrieren, Ihren Neubeginn zu gestalten.

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgeber-Artikels noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 72 3) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch gern eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben. 

 

Interessieren Sie sich jetzt aktuell ganz konkret für das Thema Aufhebung einer Lebenspartnerschaft? Dann unterstützen Sie wir Sie hierbei gerne mit unserem empathischen und günstigen Trennungsservice. Informieren Sie sich absolut unverbindlich gerne hier oder stellen Sie direkt Ihren Aufhebungsantrag ohne Kostenrisiko online. Sie erhalten von uns immer vor einer möglichen Beauftragung eine transparente Kosten- und Gebührenübersicht.

VG Wort Zählpixel