Sie profitieren von der Erfahrung und den Kooperationen eines Scheidungsservices
Herkömmlicherweise suchen Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin auf, wenn Sie sich scheiden lassen oder die Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft betreiben wollen. Dann beginnt bereits die erste Hürde, die Sie überwinden müssen. Wenn Sie es in Ihrem Leben bislang noch nicht mit Rechtsanwälten und Justiz zu tun hatten, besteht naturgemäß eine gewisse Scheu, eine Kanzlei aufzusuchen. Sie wissen meist nicht, an wen Sie sich wenden sollen. Sie können natürlich im Internet recherchieren, welche Anwälte an Ihrem Wohnort tätig sind oder wer sich als Fachanwalt oder Fachanwältin für Familienrecht hervortut. Allerdings kennen Sie diese Person nicht, können ihre Qualitäten und Kompetenzen im Familienrecht nicht einschätzen und wissen nicht, ob und inwieweit Sie mit dieser Person persönlich zurechtkommen. All das ersparen Sie sich, wenn Sie die Scheidung mit Hilfe eines erfahrenen Scheidungsservices abwickeln.
Wie hilft der Scheidungs- bzw. Aufhebungsservice von iurFRIEND®? Wir arbeiten mit erfahrenen Kooperationskanzleien in ganz Deutschland zusammen. Unsere handverlesenen Kooperationspartner und -partnerinnen haben Erfahrung im Familienrecht und können Ihre Scheidung bzw. Aufhebung zuverlässig abwickeln.
Sie kommunizieren mit Ihrem Rechtsanwalt online
Ein weiterer Vorteil der Online-Aufhebung einer Lebenspartnerschaft besteht darin, dass Sie mit Ihrem Rechtsanwalt problemlos online kommunizieren können. Herkömmlicherweise müssten Sie die Kanzlei wegen eines persönlichen Termins zur Besprechung Ihrer Angelegenheit kontaktieren und die Kanzlei vor Ort aufsuchen. Im ungünstigsten Fall werden Sie von unangenehmen Wartezeiten überrascht. Sitzen Sie dem Rechtsanwalt bzw. der Rechtsanwältin dann gegenüber, ist den rechtlichen Ausführungen womöglich schwer zu folgen.
Die weiteren Unterlagen können Sie auch bequem online oder gerne auch per Telefax oder Post schicken. Die Kommunikation verläuft zielführend, zeitsparend und kostengünstig.
Damit sind wir bei einem weiteren Vorteil der Online-Aufhebung. Sofern Sie die Aufhebung der Lebenspartnerschaft einvernehmlich mit Ihrem Lebenspartner betreiben, genügt es, wenn ein Lebenspartner sich anwaltlich vertreten lässt. Die anwaltliche Vertretung ist nur für denjenigen Lebenspartner erforderlich, der den Aufhebungsantrag beim Familiengericht einreicht. Stimmt Ihr Lebenspartner Ihrem Aufhebungsantrag vorbehaltlos zu, braucht er selbst keinen eigenen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Es genügt, wenn er im Aufhebungstermin vor dem Familiengericht persönlich erscheint und die Frage des Familiengerichts, ob er oder sie denn die Aufhebung der Lebenspartnerschaft gleichfalls wünsche, schlicht bejaht. Der anwaltlich nicht vertretene Lebenspartner kann dann zwar keine eigenen Anträge stellen und zur Sache auch nicht verhandeln. Wenn Sie sich einvernehmlich „scheiden“ lassen wollen, besteht dafür allerdings auch kein Bedarf. Der große Vorteil ist, dass Sie lediglich die Kosten für einen einzigen Rechtsanwalt bezahlen müssen und den Kostenaufwand für einen zweiten Rechtsanwalt ersparen. Idealerweise teilen Sie sich in diesem Fall die Kosten für den Rechtsanwalt und die Gerichtskosten. So lässt sich die Aufhebung der Lebenspartnerschaft besonders kostengünstig realisieren.
Sie nehmen online am Aufhebungstermin vor Gericht teil
In der Regel müssen Sie zum abschließenden Aufhebungstermin persönlich erscheinen. In bestimmten Fällen, etwa wenn einer der Lebenspartner sich im Ausland aufhält und nicht anreisen kann, und wenn die technische Ausstattung des Gerichts es zulässt, können Sie jedoch auch per Videokonferenz hinzugeschaltet werden. Dann können Sie einfach virtuell am Termin teilnehmen.
Welche Nachteile hat die Online-Aufhebung?
Wenn von Vorteilen der Online-Aufhebung die Rede ist, liegt es nahe, auch Nachteile zu vermuten. Nachteile ergeben sich allenfalls dann, wenn Ihre Situation so ist, dass Sie auf den persönlichen Kontakt mit Ihrem Rechtsanwalt bzw. Ihrer Rechtsanwältin angewiesen sind. Sofern Sie die Aufhebung einvernehmlich mit Ihrem Lebenspartner betreiben, kommt es auf den persönlichen Kontakt nicht unbedingt an. Nur dann, wenn Sie im Vieraugengespräch Probleme besprechen und Persönliches offenbaren möchten, sollten Sie den Rechtsanwalt in seinem Büro aufsuchen. Auch wenn Sie Berührungsängste mit der Justiz haben, kann es vorteilhaft sein, wenn Sie Ihren Rechtsanwalt vorab kennengelernt haben.
Die Tatsache, dass Sie im mündlichen Verhandlungstermin persönlich vor dem Familiengericht erscheinen müssen und sich nicht durch Ihren beauftragten Rechtsanwalt vertreten lassen können, ist kein Nachteil, da das persönliche Erscheinen bei jeder Scheidung einer Ehe und jeder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft angeordnet wird.