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Definition: Was ist die Mediation bei Scheidung oder Aufhebung?

DEFINITION

Was ist die Mediation bei Scheidung oder Aufhebung?

Die Mediation bei Scheidung oder der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft ist der Versuch, einen Konflikt außergerichtlich zu entschärfen oder ganz beizulegen. Ein Gericht kann auf die Möglichkeit der Mediation hinweisen und ein Informationsgespräch dafür anordnen, unabhängig davon kann sich das Paar bei gegenseitiger Bereitschaft auch jederzeit selber für eine Mediation entscheiden. Ein Mediator oder eine Mediatorin führt das Verfahren durch, es ist freiwillig und kann jederzeit beendet werden.

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Haben Sie die iurFRIEND Aufhebung Ihrer eingetragenen Lebenspartnerschaft vor Augen, kann die Mediation das Werkzeug sein, mit dem Sie entweder zu der Erkenntnis kommen, Ihre Partnerschaft fortzusetzen  oder für die Aufhebung neue Perspektiven zu erkennen.
  • Im Idealfall mündet die Mediation in eine Abschlussvereinbarung, in der Sie Ihre mit der Aufhebung der Lebenspartnerschaft verbundenen Folgen einvernehmlich regeln. Möchten Sie die Abschlussvereinbarung als Aufhebungsfolgenvereinbarung verstehen, müssen Sie die Vereinbarung notariell beurkunden oder gerichtlich protokollieren lassen.
  • Mediatoren rechnen ihre Dienstleistung nach Stundensätzen ab. Rechnen Sie mit mindestens ca. 50 EUR.

Warum sollte Mediation für mich ein Thema sein?

Trennen sich Paare, tun sie dies oft im Streit. Dabei könnte das Leben so einfach sein. Oft geht es nur darum, dass unausgesprochene Emotionen und Worte den Blick dafür verstellen, dass Ihre Beziehung gescheitert ist und Sie irgendwie die Scherben zusammenkehren müssen. Es ist ein alter Erfahrungssatz, dass man in eigenen Angelegenheiten ein schlechter Berater ist. Um aus diesem Dilemma herauszufinden, drängt es sich geradezu auf, eine neutrale dritte Person als Vermittler einzubeziehen. Dieser Dritte ist in Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen der sogenannte Mediator. All das, was Sie nicht sagen können oder sagen wollen, weil Sie es nicht schaffen, innere Hürden zu überwinden, kann ein Mediator offenlegen. Er kann Ihre Worte und Gefühle vielleicht so übersetzen, dass auch Ihr Partner sie versteht und akzeptiert. Letztlich geht es darum, die Gegebenheiten so zu analysieren, dass Sie gemeinsam eine Basis finden, Ihre Partnerschaft einvernehmlich zu beenden. Mediation ist dafür das Werkzeug, das Ihnen diese Chancen bietet. (Hinweis: Die Bezeichnung „Mediator“ ist geschlechtsneutral zu verstehen).

Was genau ist Mediation?

Mediation ist keine Partnerschaftsberatung. Es geht nicht darum, die Gründe für Ihre Trennung zu analysieren. Vielmehr soll Ihnen den Mediator helfen, Lösungen dafür zu finden, dass Sie auseinandergehen wollen. Es ist nicht Aufgabe des Mediators, Ihre Entscheidung als richtig oder falsch zu bewerten. Es geht vielmehr darum, Regelungen zu finden, die Sie beide als fair und vertretbar akzeptieren und Ihre Trennung möglichst einvernehmlich abzuwickeln.

Gemäß § 1 Mediationsgesetz handelt sich bei der Mediation um ein „vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem die Parteien eine einvernehmliche Konfliktlösung mithilfe eines Mediators freiwillig und eigenverantwortlich erstreben“. Das Familienrecht greift diesen Aspekt auf. Das Familiengericht kann in Aufhebungsfolgesachen anordnen, dass Sie allein oder gemeinsam mit Ihrem Partner an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation teilnehmen und hierüber eine Bestätigung vorlegen (§ 135 FamFG). Das Familiengericht soll auch in Kindschaftssachen darauf hinwirken, wenn es darum geht, die elterliche Sorge, den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes zu regeln (§ 156 FamFG).

Kann mein Anwalt auch Mediator sein?

Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt, die Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft beim Familiengericht zu beantragen, handelt der Anwalt in Ihrem Interesse. Er ist Ihr persönlicher Vertreter und nimmt Ihre Interessen wahr. Er darf die Interessen Ihres Lebenspartners nur insoweit berücksichtigen, als es darum geht, Ihre Aufhebung voranzubringen und ins Ziel zu führen. Er darf aber nicht die Interessen Ihres Lebenspartners vertreten. Ihr Anwalt ist also ein einseitiger Interessenvertreter. Insoweit können Rechtsanwälte nicht als neutrale Dritte in Erscheinung treten und können auch insoweit nicht Mediator sein. Im Familienrecht weisen sich einige Rechtsanwälte natürlich auch als Mediator aus. In diesem Fall dürfen sie aber nicht als Interessenvertreter auftreten und dürfen Sie nicht als Rechtsanwalt bei Ihrer Aufhebung vertreten. Dieser Rechtsanwalt ist dann eben nur Mediator.

Nach welchen Grundsätzen läuft eine Mediation ab?

  • Mediatoren sind unabhängige und neutrale Personen. Sie haben keine Entscheidungsbefugnisse in der Sache. Sie zeigen den Parteien lediglich Wege auf, zu Lösungsansätzen zu gelangen und Entscheidungen herbeizuführen.
  • Das Familiengericht kann anordnen, dass Sie an einem Informationsgespräch über Mediation wegen der außergerichtlichen Konfliktbeilegung bei Gericht anhängiger Folgesachen bei teilnehmen. Das Gericht wird Ihnen dazu eine geeignete Stelle benennen. Es ist aber auch offen für Ihre eigenen Vorschläge.
  • Der Mediator fördert Ihre Kommunikation. Er ist neutral. Er achtet darauf, dass Sie beide in angemessener und fairer Weise in das Gespräch eingebunden werden und nicht eine Partei den Gesprächsablauf dominiert.
  • Sie können die Mediation jederzeit beenden.
  • Auch der Mediator kann die Mediation jederzeit beenden, wenn er den Eindruck hat, dass jegliche Einigung ausgeschlossen ist.
  • Idealerweise versucht der Mediator darauf hinzuwirken, dass Sie sich wegen der Folgesachen, die im Hinblick auf Ihre Trennung und Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft zur Regelung anstehen, verständigen.

Welches Ziel sollte die Mediation haben?

Idealerweise wird der Mediator Ihre Einigung in einer Abschlussvereinbarung dokumentieren. Im besten Fall lässt sich diese Einigung als Aufhebungsfolgenvereinbarung in Ihr Aufhebungsverfahren einführen. Ihre Einigung ist die Grundlage für eine möglichst einvernehmliche Aufhebung Ihrer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Damit ersparen Sie sich eine aller Wahrscheinlichkeit nach kostenträchtige und zeitintensive gerichtliche Auseinandersetzung, in der Sie die Folgen Ihrer Aufhebung klären müssten. Haben Sie Ihre Folgeangelegenheiten in einer Aufhebungsfolgenvereinbarung geregelt, genügt es, dass ein Lebenspartner allein den Aufhebungsantrag beim Familiengericht einreicht und der andere Lebenspartner diesem ohne anwaltliche Vertretung zustimmt. Um den Antrag möglichst schnell bei Gericht einzureichen, können Sie auch die Vorteile einer Online-Aufhebung nutzen.

Stimmt Ihr Partner Ihrem Scheidungsantrag zu, kann das Familiengericht relativ zügig Aufhebungstermin bestimmen und die Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft beschließen. Alles andere, was Sie für regelungsbedürftig halten, sollte in Ihrer Aufhebungsfolgenvereinbarung geregelt sein. Sie müssen berücksichtigen, dass für jede Aufhebungsfolge, die Sie gerichtlich klären lassen möchten, Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren anfallen, die zwangsläufig den Kostenaufwand in die Höhe treiben. Vor allem verzögern sie damit das Verfahren, weil ein Wort das andere gibt und erfahrungsgemäß mit jedem Schriftsatz eine einvernehmliche Regelung unwahrscheinlicher wird.

Wie wird die Aufhebungsfolgenvereinbarung fixiert?

Ihre Aufhebungsfolgenvereinbarung bedarf der notariellen Beurkundung. Alternativ können Sie eine solche Vereinbarung im mündlichen Verhandlungstermin vor dem Familiengericht protokollieren lassen. Nur so ist Ihre Vereinbarung rechtlich für beide Parteien verbindlich und damit vollstreckbar.

Wo finde ich den geeigneten Mediator?

Mediator ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Wer Mediator sein will, muss in eigener Verantwortung und durch eine geeignete Ausbildung und regelmäßige Fortbildung gewährleisten, dass er/sie über theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen verfügt, um Sie sachkundig durch das Verfahren zu führen (§ 5 MediationsG). Da es darum geht, die Beendigung der Folgen Ihrer Lebenspartnerschaft zu regeln, sollte der Mediator möglichst Rechtsanwalt sein. Nur ein Rechtsanwalt dürfte zuverlässig in der Lage sein, die damit verbundenen rechtlichen und praktischen Aspekte nachzuvollziehen und in Lösungsansätze einzubinden. Es versteht sich, dass ein erfolgreicher Mediator auch über sachkundige Verhandlungs- und Kommunikationstechniken verfügt, eine hohe Konfliktkompetenz besitzt und über die Grundlagen der Mediation sowie deren Ablauf geschult ist. Wir unterstützen Sie gerne, den geeigneten Mediator zu finden. Auf Wunsch verweisen wir Sie an einen unserer Kooperationspartner.

Was kostet eine Mediation?

Mediatoren sind Dienstleister. Sie berechnen meist Stundenhonorare. Die Bandbreite der Honorare ist hoch. Rechnen Sie in normal gelagerten Fällen mit einem Stundensatz von ca. 50 EUR. Bei komplexeren Sachverhalten, die eine besondere Kompetenz und Empathie des Mediators erfordern, sollten Sie auch höhere Stundensätze einkalkulieren. Wenn Sie den Kostenaufwand für die Mediation ins Verhältnis zu dem Kostenaufwand setzen, den Sie im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung betreiben müssten, fahren Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit finanziell wesentlich günstiger.

Sind Sie rechtsschutzversichert, sollten Sie die AGB Ihrer Versicherungspolice lesen. Teils erachten die Versicherer die einvernehmliche Konfliktlösung im eigenen Interesse als förderungswürdig und übernehmen die Kosten für einen Mediator.

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& Formulare

 

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen, über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unseren kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 72 3) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben. 

Rat & Hilfe Center

Warum gibt es das „iurFRIEND®“ Rat & Hilfe Center?

Unser iurFRIEND® Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI®“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Glossar zum Ratgeber

  • Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur Klärung eines Konfliktes, bei dem ein unabhängiger Dritter die Streitparteien in ihrem Lösungsprozess begleitet.


  • Für manche Verträge ist die notarielle Beurkundung als Form zwingend vorgeschrieben. Wird die Form nicht eingehalten, ist die zugrunde liegende Willenserklärung unwirksam. Die notarielle Beurkundung erfolgt bei einer Notarin bzw. einem Notar. Es handelt sich dabei um eine öffentliche Urkunde, die einen vollen Beweis des Beurkundeten begründet.


Idealerweise verstehen Sie Mediation als Chance. Es ist naturgemäß schwierig, sich auf eine Mediation einzulassen, da Sie in diesem Fall bereit sein müssen, Ihre Interessen offenzulegen und zu vertreten. Diese Schwierigkeit entschärft sich aber dadurch, dass nicht allein Ihr Lebenspartner, sondern auch der Mediator Ihr Ansprechpartner ist. Der Mediator ist Ihr Sprachrohr, durch den Sie mit Ihrem Lebenspartner sprechen. Gerade dann, wenn eine neutrale Person als Übersetzer in der Mitte steht, lassen sich oft erstaunliche Lösungen finden, die Ihnen selbst verschlossen bleiben.

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