33 Tipps, Fragen und Antworten zur eingetragenen Lebenspartnerschaft
Mit unseren 33 Tipps zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft beantworten wir häufig gestellte Fragen rund ums Thema. In jedem Fall helfen wir Ihnen, den Überblick über das komplexe Thema zu behalten.
Fragen & Antworten
FAQs: Diese Fragen stellen unsere Kunden
1. Ich möchte mich von meinem Lebenspartner trennen. Worauf muss ich achten?
Die Scheidung heißt im Lebenspartnerschaftsrecht Aufhebung der Lebenspartnerschaft. Die rechtlichen Voraussetzungen sind wie bei der Scheidung: Das Familiengericht prüft, ob Ihre Lebenspartnerschaft zerrüttet ist. Dazu müssen Sie im Regelfall ein Jahr voneinander getrennt gelebt und Ihre häusliche Gemeinschaft aufgehoben haben. Ein Versöhnungsversuch von bis zu drei Monaten schadet der Trennungszeit nicht. Leben Sie seit mehr als drei Jahren getrennt, kommt es auf die Frage der Zerrüttung nicht mehr an. Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft wird dann auf jeden Fall auf den Wunsch eines Partners hin aufgehoben.
2. Gibt es eine Möglichkeit die Lebenspartnerschaft vor Ablauf des Trennungsjahres aufzuheben?
In Ausnahmefällen kommt es auf das Trennungsjahr nicht an, wenn die Fortsetzung der Partnerschaft aus Gründen, die in der Person des Partners liegen, für Sie eine unzumutbare Härte darstellt. Typische Fälle sind, dass Ihr Partner beispielsweise schwere Verfehlungen gegen Sie begangen hat, indem er Sie körperlich misshandelt oder Sie betrogen hat und es Ihnen nicht zuzumuten ist, die Beziehung formal über die Trennungszeit hinaus aufrechtzuerhalten. Bitte beachten Sie, dass Sie den Härtefall, womöglich in einem belastenden Verfahren auch darlegen und nachweisen müssen. Ist dies nicht möglich, könnte es einfacher sein, das Trennungsjahr abzuwarten.
3. Ich möchte zuerst ein persönliches Gespräch führen.
Alle Gespräche mit iurFRIEND sind seit über 10 Jahren immer kostenlos. Sie können uns rund um die Uhr gerne anrufen oder ganz bequem einen Rückruftermin buchen.
4. Ist das Absenden des Aufhebungsantrags unverbindlich für mich?
Ja, bei iurFRIEND ist das Ausfüllen und Absenden des Online-Aufhebungsantrags kostenlos und unverbindlich. Wir rufen Sie anschließend kurz an und gehen mit Ihnen alle Punkte durch. Erst wenn Sie eine Vollmacht unterschrieben zurücksenden, dürfen unsere Kooperationsanwälte mit der Arbeit beginnen.
5. Muss ich den Antrag online stellen oder gibt es noch andere Möglichkeiten?
Den Aufhebungsantrag online zu stellen, ist ein bequemer und sicherer Weg, es gibt aber auch andere Möglichkeiten bei uns, den Aufhebungsantrag zu stellen. Sie können den Antrag bequem herunterladen, dann ausfüllen und uns per E-Mail (kontakt@iurfriend.de), per Fax (0211 99 43 95 16) zukommen lassen. Und wenn Sie im Umkreis einer unserer Büros wohnen, können Sie jeder Zeit gerne (auch ohne Termin) einfach bei uns vorbeikommen. Sie sind immer herzlich willkommen!
6. Was passiert, nachdem ich das Formular abgeschickt habe?
Nachdem Sie das Formular abgeschickt haben, erhalten Sie eine sogenannte Vollmacht per E-Mail zugesandt und es wird ein erstes Gespräch geführt (natürlich sind alle Gespräche immer kostenlos für Sie) und unsere Kooperationsanwälte werden Ihre Aufhebung kompetent, professionell und sicher durchführen. Wenn Sie noch keinen Kostenvoranschlag bei uns angefordert haben, erhalten Sie diesen natürlich auch per E-Mail von uns. Wir betreuen Sie ganz eng bis zum Ende des Aufhebungsverfahrens und sind wirklich immer an Ihrer Seite.
7. Wie kann ich die Aufhebung der Lebenspartnerschaft möglichst kostengünstig bewerkstelligen?
Sie müssen die Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft beim Familiengericht beantragen. Dort besteht Anwaltszwang. Sie müssen also einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beauftragen, der oder die für Sie den Aufhebungsantrag bei Gericht stellt. Über unsere Website können Sie alles Notwendige in die Wege leiten, um die Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft zu betreiben.
Stimmt Ihr Lebenspartner der Aufhebung zu, benötigt er selbst keinen eigenen Rechtsanwalt. Im Idealfall teilen Sie sich die Anwaltskosten sowie die Gerichtsgebühren. Stimmt Ihr Lebenspartner der Aufhebung jedoch nicht zu und möchte er wegen der möglichen Folgen der Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft streitig verhandeln, benötigt er einen eigenen Rechtsanwalt. In diesem Fall fallen die Gebühren für die Rechtsanwälte natürlich doppelt an.
Es ist bei uns selbstverständlich, dass Sie immer nur einen vorbildlichen Preis zu begleichen haben, das bedeutet für Sie: unsere Kooperationsanwälte rechnen immer nur die niedrigstmöglichen Kosten ab. Wenn Sie die sogenannte Verfahrenskostenhilfe gewährt bekommen, ist die Aufhebung für Sie sogar kostenlos. Sie können gerne hier einen Gratis-Kostenvoranschlag anfordern.
9. Gibt es andere, die preiswerter als iurFRIEND sind?
Das kann grundsätzlich nicht sein. Es werden immer nur die gesetzlichen Gebühren angesetzt. Unsere Preise sind immer günstig, fair und transparent. Somit kann auch keiner die Aufhebung günstiger anbieten. Fordern Sie einfach und bequem Ihren Gratis-Kostenvoranschlag hier an.
10. Gibt es versteckte Kosten bei iurFRIEND?
Nein, niemals. Unsere Philosophie ist von Anfang an, unseren Kunden einen transparenten, ehrlichen und vertrauenswürdigen Service zu bieten. Da wir versuchen, jede Aufhebung mit unseren Kooperationspartnern einvernehmlich zu gestalten, können Sie sogar viel Geld einsparen, ganz zu schweigen von den Nerven und der Zeit. Wenn Sie Fragen zu unserem Kostenvoranschlag haben, kontaktieren Sie uns per E-Mail (kontakt@iurfriend.de) oder rufen Sie uns einfach kostenfrei rund um die Uhr an: 0800 - 34 86 72 3.
11. Wann muss ich das erste Mal etwas bezahlen?
Sobald das Familiengericht den Aufhebungsantrag erhält durch Ihren Anwalt, legt es eine Akte an und sendet Ihnen die sogenannte Gerichtskostenrechnung. Den Gerichtskostenvorschuss müssen Sie bezahlen, damit das Gericht mit der Bearbeitung Ihrer Aufhebung beginnt. Die Bezahlung der Anwaltsgebühren können Sie mit unseren Kooperationsanwälten individuell bestimmen, sogar Ratenzahlungen sind möglich (natürlich ohne Finanzierungsgebühren).
12. Das Aufhebungsverfahren kostet Geld. Wie soll ich das bezahlen?
Möchten Sie die Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft betreiben, müssen Sie mit der Antragstellung den Gerichtskostenvorschuss bezahlen. Auch für Ihre anwaltliche Vertretung fallen Kosten an. Sind Sie selbst finanziell außerstande, die Kosten aufzubringen, ist zunächst Ihr Lebenspartner verpflichtet, Sie finanziell zu unterstützen und Ihnen einen Kostenvorschuss zu bezahlen.
Ist auch Ihr Lebenspartner finanziell nicht leistungsfähig, können Sie über Ihren Rechtsanwalt oder Ihren Online-Aufhebungsservice bei dem Gericht einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe einreichen. Sie müssen dann Ihre wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse offenlegen. Soweit Ihr Einkommen und Ihr Vermögen unterhalb gewisser Grenzbeträge liegen, übernimmt der Staat die Gerichts- und Anwaltsgebühren. Das dafür notwendige Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
13. Wie ist der Ablauf einer Online-Aufhebung der Lebenspartnerschaft?
Sie können über unsere Website die Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft online beantragen. Das funktioniert so:
Sie reichen den Aufhebungsantrag online ein. Es genügt, wenn Sie die notwendigen Unterlagen zunächst zu Hause einscannen und online übermitteln. Lebenspartnerschaft.de als Online-Aufhebungsservice arbeitet mit handeverlesenen Kooperationspartnern zusammen. Ihr Scheidungsanwalt bzw. Ihre -anwältin kann dann für Sie den Aufhebungsantrag beim Gericht einreichen. Stimmt Ihr Lebenspartner der Aufhebung zu, wird das Familiengericht je nach seiner Auslastung nach ca. zwei bis sechs Monaten einen Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmen. Sie müssen dann im Regelfall persönlich im Beisein Ihres Rechtsanwalts erscheinen. Ist alles geregelt, kann das Familiengericht sofort die Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft aussprechen. Verzichten beide Lebenspartner auf Rechtsmittel, ist der Beschluss rechtskräftig: Ihre Lebenspartnerschaft ist damit endgültig beendet.
14. Was ist, wenn wir uns über Folgen der Aufhebung streiten?
Streiten Sie sich mit Ihrem Lebenspartner über die Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft oder den damit verbundenen Folgen, müssen Sie eine Regelung herbeiführen. Im Idealfall gehen Sie zum Notar oder zur Notarin Ihres Vertrauens und beurkunden dort notariell eine Aufhebungsfolgenvereinbarung. Darin regeln Sie beispielsweise, wer welchen Unterhalt zahlt, wer welchen Zugewinnausgleich beanspruchen kann, wer die bislang gemeinsam genutzte Wohnung fortan nutzt oder wer das Sorgerecht oder welche Umgangsrechte für ein gemeinsames Kind erhält. Eines muss Ihnen klar sein: Je intensiver und je länger Sie sich streiten, desto teurer wird das Aufhebungsverfahren. Umgekehrt: Je einvernehmlicher Sie alle Folgesachen regeln, desto schneller verläuft das Aufhebungsverfahren und desto kostengünstiger kommen Sie beide an Ihr Ziel.
Alternativ zur notariellen Beurkundung können Sie eine solche Folgevereinbarung auch im mündlichen Termin vor dem Familiengericht zu Protokoll erklären. Allerdings riskieren Sie in diesem Fall, dass es sich Ihr Lebenspartner in der Zwischenzeit noch anders überlegt und sozusagen in allerletzter Sekunde eine andere Meinung äußert und die Regelung auf ein streitiges Verfahren hinausläuft. Besser ist, die Folgesachen zeitlich frühzeitig in einem notariellen Vertrag festzuschreiben.
15. Bei welchem Gericht findet der Aufhebungstermin statt?
Wenn Sie minderjährige Kinder haben dann ist das nächst gelegene Familiengericht am Wohnort der Kinder für die Aufhebung zuständig (es spielt keine Rolle, dass es keinen Streit bzgl. Sorge- und Umgangsrecht gibt, weil Sie sich hinsichtlich Ihrer gemeinsamen Kinder geeinigt haben). Haben Sie keine Kinder (oder sind Ihre Kinder bereits volljährig), so ist das Gericht am letzten gemeinsamen Wohnort für Ihre Aufhebung zuständig (falls noch einer von Ihnen dort wohnt). Falls dies nicht der Fall ist (also Sie beide mittlerweile woanders wohnen), ist immer der Wohnort des „Antragsgegners“ maßgeblich; das bedeutet, das nächstgelegene Familiengericht des „Gegners“ führt das Aufhebungsverfahren durch.
16. Ist die Online-Aufhebung bei allen Gerichten anerkannt?
Ja, die Online-Aufhebung ist an allen Gerichten in Deutschland anerkannt. Grundsätzlich müssen Sie beide noch zum 10- bis 15-minütigen Termin persönlich erscheinen. Alles andere funktioniert mittlerweile online bzw. per E-Mail oder Post.
17. Behandeln Sie meine Angaben streng vertraulich?
Ja, natürlich. Eine unserer Aufgaben ist der strenge Schutz Ihrer Privatsphäre und unsere Kooperationsanwälte unterliegen der Schweigepflicht. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
18. Wie lange dauert ein Online-Aufhebungsverfahren?
Die Dauer Ihres Aufhebungsverfahrens nach Ablauf des Trenungsjahres hängt ganz entscheidend davon ab, ob Sie die rechtlichen Folgen einvernehmlich regeln können. Bei einer einvernehmlichen Aufhebung ohne (viel) Streit, müssen Sie mit einem Zeitraum von 3 bis 6 Monaten rechnen. Alleine die Berechnung des Rentenausgleichs (Versorgungsausgleich) kann etwa 8 Wochen dauern. Lebt einer von Ihnen im Ausland wird das Verfahren auch ein wenig mehr Zeit in Anspruch nehmen. Wir haben mit unseren Kooperationsanwälten Aufhebungen zum Teil nach 6 Wochen abschließen können, aber die Regel ist (wenn alle benötigten Dokumente beigebracht wurden) etwa ein halbes Jahr.
19. Wie ist der Ablauf einer Online-Aufhebung?
Der Ablauf der Online-Aufhebung ist sehr einfach: Zuerst müssen Sie den Aufhebungsantrag ausfüllen und absenden, das dauert ca. 5 bis 10 Minuten. Anschließend werden Sie zurückgerufen und erhalten eine Vollmacht für Ihre Aufhebung. Sobald diese Vollmacht von Ihnen unterschrieben und zurückgesendet wurde, beginnen unsere handverlesenen Kooperationsanwälte mit der Anfertigung Ihres Aufhebungsantrags. Wenn alles fertig ist, Sie alles überprüft haben und keine Fragen mehr offen sind, wird der Aufhebungsantrag dem für Sie zuständigen Familiengericht übermittelt. Das Familiengericht beginnt dann mit der Arbeit, sobald Sie den Gerichtskostenvorschuss dem Gericht überwiesen haben. Am Ende des Verfahrens gibt es den 10 bis 15 minütigen Gerichtstermin samt Aufhebungsbeschluss. Während des gesamten Verfahrens können Sie uns und unsere Kooperationsanwälte jederzeit gerne kontaktieren: 0800 - 34 86 72 3.
20. Wie verläuft die Aufhebung, wenn mein Lebenspartner keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt?
Ist Ihr Lebenspartner ausländischer Staatsbürger, gilt die Rom-III-Verordnung Nr. 1259/2010 der Europäischen Union. Diese Verordnung erlaubt es Ihnen, das für das Aufhebungsverfahren maßgebliche Recht zu bestimmen. Möchten Sie die Aufhebung vor dem deutschen Familiengericht betreiben, empfiehlt es sich, deutsches Recht zu wählen. Damit kennt sich der Richter bzw. die Richterin natürlich am besten aus und in vielen Rechtsordnungen sind Fragen des Unterhalts und der Aufteilung der Rentenansprüche ganz anders geregelt. Treffen Sie keine solche Rechtswahl, gilt das Recht des Staates, in dem Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Leben Sie beide in Belgien, gilt belgisches Recht. Richtschnur sollte sein, dass Sie das Recht, das die Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft prägt, nachvollziehen können.
21. Kann ich iurFRIEND wirklich vertrauen?
Ja das können Sie! iurFRIEND ist Deutschlands größter Aufhebungsservice mit über 15 Jahren Erfahrung. Wir bieten Ihnen als einziger Anbieter von Online-Aufhebungen TÜV-zertifizierte Service Qualität und sind rund um die Uhr für Sie erreichbar. Wir sind ein wenig stolz darauf, dass so viele Kunden uns 5-Sterne-Bewertungen geben.
22. Wie lange hat iurFRIEND schon Erfahrung mit Online-Aufhebungen?
Seit über 15 Jahren bieten wir Online-Aufhebungen an und sind damit einer der ersten in Deutschland.
Wir wählen unsere Kooperationsanwälte handverlesen aus, sodass Sie sicher gehen können, dass Sie kompetent und freundlich während des Aufhebugsverfahrens betreut werden. Wir wissen, dass die Durchführung Ihrer Aufhebung ein großes Vertrauen Ihrerseits in uns voraussetzt. Mit Ihrem Vertrauen gehen wir sehr sorgfältig und achtsam um.
23. Warum sollte ich iurFRIEND für meine Aufhebung wählen?
Ihre Aufhebung ist etwas sehr Persönliches, das ist uns bewusst. Und wenn Sie sich für uns entscheiden, dann dürfen Sie zu Recht sehr guten Service erwarten. Keine unnötigen Wartezeiten, immer einen Ansprechpartner, einen Anwalt, der sich Zeit nimmt und dass man Ihnen jederzeit hilft, wenn Sie Hilfe benötigen. So einfach ist es. Deswegen bieten wir einen 24/7-Kundenservice an, behandeln Sie freundlich und zuvorkommend, und freuen uns, wenn Sie sich bei uns wohlfühlen. Für unsere Kooperationsanwälte ist es zudem selbstverständlich, dass Sie immer einen fairen Preis erhalten und alle Antworten auf Ihre Fragen bekommen. Kurzum: Wir helfen Ihnen gerne und sind immer für Sie da.
24. Wie wird der Aufhebungsservice von iurFRIEND von Kunden bewertet?
Unsere Kundinnen und Kunden mögen uns und sind sehr zufrieden mit der Art und Weise, wie wir unseren Scheidungsservice verstehen. Auf dem unabhängigen Bewertungsportal „Ausgezeichnet.org“ gibt es mittlerweile mehr als 1.000 positive 5-Sterne Bewertungen für unseren Service. Das freut uns und ist für uns gleichzeitig auch Verpflichtung, jeden Tag für unsere Kundschaft ein wenig besser zu werden.
25. Muss ich sofort nach der Aufhebung der Lebenspartnerschaft für mich selber sorgen?
Wird Ihre Lebenspartnerschaft aufgehoben, ist jeder Lebenspartner für sich selbst verantwortlich und muss den eigenen Lebensunterhalt sicherstellen. Ihr Anspruch auf Trennungsunterhalt für den Zeitraum der Trennung entfällt. Ihr Lebenspartner muss Sie allerdings dann auch nach der Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft unterhalten, wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen Lebensumstände aufgrund der Lebenspartnerschaft nicht in der Lage sind, für sich selber zu sorgen, also bedürftig sind und der Lebenspartner leistungsfähig ist.
Fälle dieser Art kommen in Betracht, wenn Sie wegen Ihres fortgeschrittenen Alters außerstande sind, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, Sie an einer Krankheit oder einem Gebrechen leiden und damit erwerbsunfähig sind oder Ihre Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit trotz aller Bemühungen für Ihren Unterhalt nicht ausreichen.
26. Ich weiß noch nicht 100%ig, ob ich mich im Moment "scheiden" lassen möchte.
Wenn Sie noch nicht 100%ig sicher sind, ob Sie das Aufhebungsverfahren einleiten möchten oder nicht, dann nehmen Sie sich bitte noch ein wenig mehr Zeit für Ihre Entscheidung. Vielleicht haben Sie schon seit längerer Zeit darüber nachgedacht, und hin- und her überlegt, was Sie tun sollen.
Es wird der Augenblick kommen, in dem Sie sich ganz sicher sind, was Sie nun tun sollten. Sie werden es in sich spüren, dass nun die Zeit gekommen ist, zu handeln. Und dann dürfen Sie den Schritt auch machen. Wussten Sie, dass wir neben lebenspartnerschaft.de u.a. noch die Seiten scheidung.de, ehe.de und trennung.de achtsam betreiben? Wir stehen immer zu einem vertrauensvollen Gespräch zur Verfügung.
27. Ich möchte meine Lebenspartnerschaft aufheben lassen, aber das Trennungsjahr ist noch nicht vorbei.
Grundsätzlich gilt, dass Sie mindestens ein Jahr voneinander getrennt sein müssen, bevor die Scheidung ausgesprochen werden kann. Aber: Der Online-Aufhebungsantrag kann jederzeit ausgefüllt werden. Sie können jederzeit den Aufhebungsantrag ausfüllen und absenden, auch während des Trennungsjahres. Sobald dieses abgelaufen ist (manchmal geht das auch nach 10 oder 11 Monaten schon), werden Ihre Unterlagen dem Familiengericht übermittelt und das Verfahren beginnt.
Trennungsjahr verkürzen? Auch wenn Sie beide sich einig sind, dass sie die Scheidung unbedingt wollen, lässt sich das Trennungsjahr nicht ohne weiteres verkürzen. Sie haben vielleicht gelesen, dass Sie den Beginn des Trennungsjahres vordatieren können, um die Scheidung zu beschleunigen. Das Familiengericht stützt sich für die Scheidung lediglich auf die Angaben von Ihnen. Allerdings sollten Sie beide sich bei einer solche Absprache absichern, indem Sie schriftlich den Beginn des Trennungsjahres notieren und unterzeichnen. Zudem kann sich das finanziell auswirken: Der Zeitraum für die Berechnung des Versorgungsausgleichs wird verkürzt, ebenso wie der Anspruch auf Unterhalt, der nach der Dauer der Lebenspartnerschaft festgelegt wird.
Aufhebung ohne Trennungsjahr? Es kann bei sogenannten Härtefallen vorkommen, dass Lebenspartnerschaften auch ohne ein vorhergehendes Trennungsjahr geschieden werden. Diese Ausnahme kann z.B. beantragt werden, wenn einer der Lebenspartner gewalttätig gegenüber seinem Ex-Partner oder den Kindern ist.
28. Ich benötige noch genauere Informationen über die Kosten.
Sie haben bei iurFRIEND® jeder Zeit die Möglichkeit, die Kosten für Ihre Aufhebung zu erfahren. Wir bieten Ihnen einen Online-Kostenrechner für eine schnelle Übersicht der Kosten, und zudem auch einen detaillierten Gratis-Kostenvoranschlag. Wichtige Fragen & Antworten zum Thema Aufhebungskosten haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.
29. iurFRIEND® scheint mir seriös zu sein, dennoch zögere ich noch.
Es ist ganz normal, wenn Sie (noch) zögern, denn schließlich geht es um Ihre Aufhebungsangelegenheit und da möchten Sie den für Sie richtigen Aufhebungsservice / Aufhebungsanwalt beauftragen.
Sie möchten nicht, dass Sie später zu sich selber sagen, „hätte ich mal lieber jemand anderen ausgewählt...“. Letztendlich kann Ihnen natürlich die Entscheidung keiner abnehmen. Aber Sie können vielleicht auf Ihr Bauchgefühl, Ihren inneren Instinkt hören. Rufen Sie uns einfach mal an oder vereinbaren Sie einen kostenlosen Gesprächstermin. Wir bieten seit über 15 Jahren unsere mehrfach ausgezeichnete und TÜV-zertifizierte Servicequalität an. Als Deutschlands Aufhebungsservice Nr.1 liegen Sie als Mensch uns am Herzen. Wir helfen Ihnen, egal in welcher Situation Sie sich gerade befinden mit Ihrem Aufhebungsvorhaben.
Hier können Sie gerne unser Online-Aufhebungsformular ausfüllen; und hier können Sie uns jederzeit kontaktieren, wenn Sie noch Fragen haben oder Hilfe benötigen: 0800 - 34 86 72 3.
30. Ich möchte wissen, was nach dem Absenden des Aufhebungsantrags passiert.
Nach dem Ausfüllen und Absenden des Aufhebungsantrags wird es für Sie ganz einfach:
Wie rufen Sie ganz kurz an und bestätigen Ihnen den Eingang Ihres Antrags. Sie werden auch eine automatische Bestätigungs-E-Mail von uns erhalten, dass das Antragsformular gut bei uns angekommen ist.
Danach werden die Unterlagen vorbereitet und Ihnen per E-Mail und per Post zugeschickt.
Nun brauchen Sie lediglich nich die sogenannte Vollmacht (1 Seite) unterschrieben zurücksenden.
Hinweis: Sie können uns (und unsere Kooperationspartner) jederzeit rund um die Uhr anrufen; alle Gespräche sind kostenfrei!
31. Mir ist noch nicht ganz klar, warum ich meine Aufhebung über einen Online-Aufhebungsservice und nicht über einen Anwalt vor Ort durchführen lassen soll.
Auf lebenspartnerschaft.de bieten wir Ihnen die moderne Form der Aufhebung an.
Es ist Ihnen natürlich ganz frei überlassen, ob Sie die Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft bei einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt vor Ort durchführen lassen möchten, oder über einen Online-Aufhebungsservice, so wie bei lebenspartnerschaft.de. Wir bieten Ihnen mit unserem Service die moderne Form der Aufhebung. Sie können jederzeit und egal wo Sie sich gerade aufhalten, den Online-Aufhebungsantrag ausfüllen und absenden – wir kümmern uns dann um alles. Und Sie haben die Garantie, dass wir wirklich für SIE da sind! Sie können uns 24/7 die ganze Woche über telefonisch erreichen und unsere Preise sind seit über 15 Jahren fair, günstig und vorbildlich. Wenn Sie möchten, können Sie direkt hier Ihren persönlichen Gratis-Kostenvoranschlag für Ihre Aufhebung anfordern.
32. Mir sind die Vorteile von iurFRIEND® noch nicht ganz verständlich.
iurFRIEND ist seit über 15 Jahren für Menschen da, die mit einem Rechtsproblem* oder einer Rechtsfrage* zu uns kommen. Unsere Servicequalität ist seit vielen Jahren TÜV-zertifiziert und jedes Jahr werden wir überprüft. Wir sind weitestgehend automatisiert, und legen gleichzeitig äußersten Wert darauf, dass Sie immer einen Ansprechpartner für Ihren Rechtsfall* haben, an den Sie sich wenden können.
Neben persönlichem, freundlichen und zuverlässigen Service zeichnen uns aus:
mehr als 15 Jahre Erfahrung;
Weit über 600 Kooperationspartner in ganz Deutschland
Mehr als 555.000 Menschen, die uns bis heute ihr Vertrauen geschenkt haben
Wir geben im Team jeden Tag unser Bestes für Sie. Wir wollen Ihnen wirklich helfen, und sind für SIE da! Wenn Sie mögen, können Sie hier den Online-Aufhebungsantrag ausfüllen, wir melden uns dann schnell bei Ihnen zurück.
33. Wie kommt es, dass Sie „Deutschlands Aufhebungsservice Nr. 1“ sind?
Wir bieten seit über 15 Jahren bereits Online-Aufhebungen an, und sind damit einer der Vorreiter von Online-Aufhebungen. Es gibt noch 3-4 andere, seriöse Anbieter / Kanzleien, die auch seit vielen Jahren auf dem Markt sind und die auch guten Service anbieten.
iurFRIEND hat mit scheidung.de, scheidung.com, lebenspartnerschaft.de und trennung.de die besten Domains, was darauf hindeutet, dass wir uns schon sehr lange mit dem Thema „Online-Scheidungen“ und "Online-Aufhebungen" befasst haben. Darüber hinaus ist unser Versprechen, dass wir für SIE und Ihren Fall wirklich zu 100% da sind! Über die Zeit haben immer mehr Menschen uns ihr Vertrauen bei der Durchführung ihrer Aufhebung geschenkt, und wir haben diesen Menschen bei der Abwicklung des Falles professionell, schnell und preiswert geholfen.
Dass wir heute Deutschlands Aufhebungsservice Nr.1 sind, liegt somit auch an Ihnen! Dafür sind wir dankbar, für jeden einzelnen Menschen, der zu uns findet und sich bei uns gut aufgehoben fühlt. Gleichzeitig ist dies für uns Ansporn und Motivation, Ihnen auch in Zukunft immer besseren Service anbieten zu dürfen. Mit Ihrem Vertrauen in uns gehen wir äußerst sorgsam um, vielen Dank!