Unterschiede zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft
zuletzt aktualisiert am: 02.03.2026, geschrieben von Christopher Prüfer
Seit der „Ehe für alle“ im Jahr 2017 können gleichgeschlechtliche Paare ganz normal heiraten. Und wenn eine Ehe endet, wird sie – wie jede andere – geschieden. Trotzdem taucht in der Praxis immer wieder eine Verwirrung auf: Geht es um eine Scheidung oder um eine Aufhebung einer Lebenspartnerschaft? Beides klingt ähnlich. Ist aber juristisch nicht dasselbe.
Möchten Sie Ihre gleichgeschlechtliche Ehe scheiden, ist iurFRIEND dafür eine sichere Bank. Bei uns können Sie sowohl die Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft, sowie auch die Scheidung für gleichgeschlechtliche Partner online beantragen – beides bequem von zuhause aus, sicher und seit mehr als 15 Jahren.
Der Unterschied liegt also nicht im Ablauf, sondern in der Bezeichnung:
Wie heißt es in der Ehe?
Wie heißt es in der Lebenspartnerschaft?
Scheidung
Aufhebung
Scheidungsantrag
Aufhebungsantrag
Scheidungsbeschluss
Aufhebungsbeschluss
Nachehelicher Unterhalt
Nachpartnerschaftlicher Unterhalt
Scheidungsfolgenvereinbarung
Aufhebungsfolgenvereinbarung
Gibt es sonst Unterschiede zwischen Scheidung und Aufhebung?
Inhaltlich gelten heute für beide Konstellationen nahezu identische Regelungen:
Versorgungsausgleich
Unterhalt
Zugewinn
Vermögensauseinandersetzung
Ein Unterschied kann nur bei sehr alten Konstellationen bestehen, wenn Vermögensfragen noch vor Einführung bestimmter Gesetzesänderungen geregelt wurden. Das betrifft aber Einzelfälle.
Für die meisten Paare gilt: Die Scheidung einer gleichgeschlechtlichen Ehe läuft genauso ab wie jede andere Scheidung.
CHECKLISTE
Ich möchte die Aufhebung - wie geht es jetzt weiter?
Hier erfahren Sie das Wichtigste, das Sie im Hinblick auf die bevorstehende Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft wissen müssen.
Anwalt reicht Aufhebungsantrag bzw. Scheidungsantrag ein
Gerichtskosten-Vorschuss
Versorgungsausgleich
Gerichtstermin bzw. Onlinetermin per Webschalte – kein Unterschied nach Art des Zusammenlebens, ob ein Onlinetermin bewilligt wird vom Gericht oder nicht
Aufhebungsbeschluss bzw. Scheidungsbeschluss
GUT ZU WISSEN
Eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umgewandelt?
Wird beim Gericht ein Antrag auf Aufhebung einer Lebenspartnerschaft eingereicht, obwohl die Partnerschaft längst in eine Ehe umgewandelt wurde, entsteht ein Problem: Das Gericht kann nur das beenden, was noch existiert. Die frühere Lebenspartnerschaft existiert nicht mehr. Die Ehe dagegen schon. Ein Antrag auf Aufhebung der Lebenspartnerschaft, obwohl diese schon umgewandelt wurde, würde im Fortbestehen der Ehe münden.
Das ist selten, aber theoretisch möglich, wenn der Sachverhalt nicht klar kommuniziert wird. Wenn Sie also mit dem Wunsch nach der Aufhebung der Lebenspartnerschaft an uns herantreten, fragen wir der Sicherheit halber deswegen der Form halber nach, ob Sie inzwischen auch verheiratet sind.
Alles in allem
Aus diesem Grunde ist es mittlerweile auch egal, welches unserer Formulare Sie ausfüllen – das zur Beantragung der Aufhebung der Lebenspartnerschaft, oder den Scheidungsantrag. Wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag in die richtigen Bahnen gelenkt wird.
Was Sie darüber hinaus immer bei uns bekommen können, ist übrigens ein Kostenvoranschlag und ein InfoPaket für Ihre Aufhebung bzw. Scheidung – diese Materialien sind überdies gratis für Sie. Im Folgenden listen wir das noch einmal für Sie auf – die Unterschiede liegen wie so oft lediglich in der Bezeichnung von etwas. Wichtig ist nur, ob Sie Ihre Lebenspartnerschaft schon in eine Ehe umgewandelt haben.
Wir helfen Ihnen bei der Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft