Gleichgeschlechtliche Ehe scheiden

Unterschiede zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Gerichtstermin iurFRIEND® AG

zuletzt aktualisiert am: 02.03.2026

Seit der „Ehe für alle“ im Jahr 2017 können gleichgeschlechtliche Paare ganz normal heiraten. Und wenn eine Ehe endet, wird sie – wie jede andere – geschieden. Trotzdem taucht in der Praxis immer wieder eine Verwirrung auf: Geht es um eine Scheidung oder um eine Aufhebung einer Lebenspartnerschaft? Beides klingt ähnlich. Ist aber juristisch nicht dasselbe.

 

Möchten Sie Ihre gleichgeschlechtliche Ehe scheiden, ist iurFRIEND dafür eine sichere Bank. Bei uns können Sie sowohl die Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft, sowie auch die Scheidung für gleichgeschlechtliche Partner online beantragen – beides bequem von zuhause aus, sicher und seit mehr als 15 Jahren.

Scheidung einer gleichgeschlechtlichen Ehe

Wer nach dem 1. Oktober 2017 geheiratet hat – unabhängig vom Geschlecht der Partner – führt eine ganz normale Ehe nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

 

Das bedeutet:

  • Trennungsjahr erforderlich
  • Scheidungsantrag durch einen Anwalt
  • Versorgungsausgleich
  • Regelungen zu Unterhalt, Zugewinn, Vermögen
  • Gerichtstermin

Der Ablauf unterscheidet sich in keiner Weise von einer heterosexuellen Ehe. Das Gericht spricht am Ende die Scheidung aus.

Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

Vor Einführung der Ehe für alle konnten gleichgeschlechtliche Paare eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen. Diese wird nicht „geschieden“, sondern aufgehoben.

 

Auch hier gilt:

  • Trennungsjahr
  • Antrag über einen Anwalt
  • Versorgungsausgleich
  • gerichtlicher Beschluss

Der Unterschied liegt also nicht im Ablauf, sondern in der Bezeichnung:

 

Wie heißt es in der Ehe?Wie heißt es in der Lebenspartnerschaft?
ScheidungAufhebung
ScheidungsantragAufhebungsantrag
ScheidungsbeschlussAufhebungsbeschluss
Nachehelicher UnterhaltNachpartnerschaftlicher Unterhalt
ScheidungsfolgenvereinbarungAufhebungsfolgenvereinbarung

Gibt es sonst Unterschiede zwischen Scheidung und Aufhebung?

Inhaltlich gelten heute für beide Konstellationen nahezu identische Regelungen:

  • Versorgungsausgleich
  • Unterhalt
  • Zugewinn
  • Vermögensauseinandersetzung

Ein Unterschied kann nur bei sehr alten Konstellationen bestehen, wenn Vermögensfragen noch vor Einführung bestimmter Gesetzesänderungen geregelt wurden. Das betrifft aber Einzelfälle.

 

Für die meisten Paare gilt:
Die Scheidung einer gleichgeschlechtlichen Ehe läuft genauso ab wie jede andere Scheidung.

CHECKLISTE

Ich möchte die Aufhebung - wie geht es jetzt weiter?

Hier erfahren Sie das Wichtigste, das Sie im Hinblick auf die bevorstehende Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft wissen müssen.

Checkliste

Erste Hilfe bei Aufhebung

Hier erfahren Sie das Wichtigste, das Sie im Hinblick auf die bevorstehende Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft wissen müssen.

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Ablauf einer Aufhebung/Scheidung in Kürze

  1. Trennung und Ablauf des Trennungsjahres
  2. Anwalt reicht Aufhebungsantrag bzw. Scheidungsantrag ein
  3. Gerichtskosten-Vorschuss
  4. Versorgungsausgleich
  5. Gerichtstermin bzw. Onlinetermin per Webschalte – kein Unterschied nach Art des Zusammenlebens, ob ein Onlinetermin bewilligt wird vom Gericht oder nicht
  6. Aufhebungsbeschluss bzw. Scheidungsbeschluss

GUT ZU WISSEN

Eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umgewandelt?

Wird beim Gericht ein Antrag auf Aufhebung einer Lebenspartnerschaft eingereicht, obwohl die Partnerschaft längst in eine Ehe umgewandelt wurde, entsteht ein Problem: Das Gericht kann nur das beenden, was noch existiert. Die frühere Lebenspartnerschaft existiert nicht mehr. Die Ehe dagegen schon. Ein Antrag auf Aufhebung der Lebenspartnerschaft, obwohl diese schon umgewandelt wurde, würde im Fortbestehen der Ehe münden.

Das ist selten, aber theoretisch möglich, wenn der Sachverhalt nicht klar kommuniziert wird. Wenn Sie also mit dem Wunsch nach der Aufhebung der Lebenspartnerschaft an uns herantreten, fragen wir der Sicherheit halber deswegen der Form halber nach, ob Sie inzwischen auch verheiratet sind.

Alles in allem

Aus diesem Grunde ist es mittlerweile auch egal, welches unserer Formulare Sie ausfüllen – das zur Beantragung der Aufhebung der Lebenspartnerschaft, oder den Scheidungsantrag. Wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag in die richtigen Bahnen gelenkt wird.


Was Sie darüber hinaus immer bei uns bekommen können, ist übrigens ein Kostenvoranschlag und ein InfoPaket für Ihre Aufhebung bzw. Scheidung – diese Materialien sind überdies gratis für Sie. Im Folgenden listen wir das noch einmal für Sie auf – die Unterschiede liegen wie so oft lediglich in der Bezeichnung von etwas. Wichtig ist nur, ob Sie Ihre Lebenspartnerschaft schon in eine Ehe umgewandelt haben.

 

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