Urlaubsplanung für gleichgeschlechtliche Paare

Frau Kind Beobachten Flugzeug iurFRIEND® AG

Donnerstag, 27.08.2020, geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Viele Paare freuen sich das ganze Jahr über auf ihren gemeinsamen Urlaub. Zu Zeiten von Corona sind Sie aufgrund von Reisebeschränkungen in Ihrer Auswahl der Reiseziele zwar eingeschränkt, müssen jedoch nicht ganz auf Ihren Urlaub verzichten. So gibt es verschiedene Möglichkeiten, Ihren Urlaub in Deutschland oder im Ausland zu verbringen.

Worauf kommt es bei der Planung an?

Unabhängig vom Reiseziel müssen Sie sich als Paar überlegen, wie Sie Ihre Reise gestalten möchten. Interessieren Sie sich für einen erholsamen Wellness-Urlaub in den Bergen, möchten Sie sich am Strand sonnen oder doch lieber eine Städtereise machen? Wenn Sie unterschiedliche Interessen haben, können Sie versuchen einen Kompromiss zu finden. So können Sie gemeinsam Aktivitäten einplanen, die den Interessen von Ihnen beiden gerecht werden. Mit einer guten Absprache können Sie potenziellen Streit vorbeugen und schaffen die besten Voraussetzungen für einen harmonischen Urlaub.

Wenn Sie auch mal Zeit für sich alleine brauchen, sollten Sie Ihre Bedürfnisse möglichst vorab mitteilen, damit Ihre Partnerin bzw. Ihr Partner sich nicht vor den Kopf gestoßen fühlt oder enttäuscht ist, wenn sie bzw. er die ununterbrochene Nähe während des Urlaubs gerade genießt. Wie auch im Alltag spielt die Kommunikation zwischen Ihnen als Paar eine wichtige Rolle.

Welche Reiseziele sind als sicher eingestuft?

Wenn Sie als gleichgeschlechtliches Paar eine Auslandsreise planen, sollten Sie zudem darauf achten, wie sicher das Reiseziel für Sie ist. Denn leider können Menschen nicht überall ihre sexuelle Orientierung offen ausleben. In einigen Ländern können Menschen deswegen sogar rechtlich verfolgt oder angegriffen werden. Deshalb gibt es verschiedene Rankings, in denen die Länder danach eingestuft werden, wie sicher sie für Menschen der LGBTQ-Gemeinschaft sind. Antidiskriminierungsarbeit, die Ehe für alle und Adoptionsrechte für gleichgeschlechtliche Paare, sowie die Berücksichtigung weiterer Geschlechter wirken sich positiv auf das Ranking aus. Strafbarkeit von Homosexualität, die Untersagung von Pride-Paraden oder die „Konversionstherapie“ wirken sich hingegen negativ auf das Ranking aus.

Nach dem Gay Travel Index für 2020 von Spartacus sind Kanada, Malta, Schweden, Österreich und Argentinien an der Spitze der sicheren Reiseländer. Auch die Niederlande, Spanien, Großbritannien, Uruguay, Dänemark, Island, Neuseeland, Portugal, Kolumbien und die Schweiz sind besonders sicher. Mit den meisten negativen Rankingfaktoren als unsicher bewertet wurden Jemen, Iran, Saudi-Arabien, Somalia und Tschetschenien.

Wenn Sie sich für ein bestimmtes Reiseziel interessieren, können Sie sich an solchen Rankings orientieren. Bei einigen beliebten Reiseländern, die nicht als absolut sicher eingestuft wurden, kann es jedoch Ausnahmen für Gebiete oder bestimmte Hotelanlagen geben, die bei Touristen sehr beliebt sind. Informieren Sie sich also am besten über Ihr konkretes Reiseziel und wägen Sie ab, wo und wie Sie Ihren Urlaub verbringen möchten.

Was ist mit den Corona-Reisebeschränkungen?

Aufgrund der Corona-Reisebeschränkungen entfallen ohnehin viele der Reiseziele, die als weniger sicher oder unsicher eingestuft sind. Es gibt eine große Auswahl an als sicher eingestuften Ländern, für die aktuell keine Reisewarnung ausgesprochen ist. Bevor Sie eine Reise ins Ausland buchen, sollten Sie sich über die Stornierungsbedingungen informieren und regelmäßig prüfen, ob bereits eine Reisewarnung ausgesprochen wurde.

In diesem Zusammenhang ist das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt vom 14. Juli 2020 mit dem Aktenzeichen 32 C 2136/20 interessant. Das Amtsgericht Frankfurt hat die Reiserücktrittsrechte von Urlaubern zu Zeiten von Corona gestärkt. Es hat klargestellt, dass eine Reisewarnung für das Zielgebiet kein zwingendes Erfordernis für eine Stornierung einer Pauschalreise ist. Eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine Gesundheitsgefährdung soll ausreichen. Dabei kommt es auf die Sicht des Urlaubers zum Zeitpunkt der Stornierung und der Nähe zum Reisebeginn an. Es ist jedoch zu betonen, dass weiterhin jeder Fall einzeln geprüft werden muss. Aus der Rechtsprechung lässt sich kein pauschaler Stornierungsgrund ableiten.

Wie sieht es mit dem Corona-Test am Flughafen aus?

Seit dem 08. August 2020 besteht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten eine Testpflicht. Bis das Testergebnis bekannt ist, besteht Quarantänepflicht. Dies dauert bei den verschiedenen Flughäfen teilweise nur 24 Stunden. Bei einigen Flughäfen müssen Sie jedoch bis zu drei Tage warten. Je nach Flughafen können sich entweder alle Reiserückkehrer oder nur Reiserückkehrer aus Risikogebieten kostenlos testen lassen. Aktuell bieten die Flughäfen Frankfurt am Main, München, Düsseldorf, Berlin-Tegel, Berlin-Schönefeld, Hamburg, Köln/Bonn, Stuttgart, Hannover, Nürnberg, Leipzig/Halle und Dresden solche Tests an.

Sie sollten sich auch über die Test- und Quarantänevorschriften, sowie die einzuhaltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen an Ihrem Urlaubsort informieren. Dort könnten andere Vorschriften gelten als in Deutschland.

Alles in allem

Überlegen Sie also gemeinsam, wie Sie sich Ihren Urlaub vorstellen und was Ihnen wichtig ist. Wählen Sie ein sicheres Reiseziel aus, informieren sich über die Stornierungsbedingungen und halten Sie sich über die Reisewarnungen auf dem Laufenden. Wir wünschen Ihnen eine sichere und erholsame Reise – bleiben Sie gesund!

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