Wichtige Unterlagen für eine gleichgeschlechtliche Ehe

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Mittwoch, 13.07.2016, geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Wer eine gleichgeschlechtliche Ehe, also eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen will, muss dies auf dem Standesamt in der Heimatkommune anmelden. Im Prinzip funktioniert die Anmeldung genauso wie die Anmeldung für eine Eheschließung: Es müssen verschiedene persönliche Unterlagen vorgelegt werden und es dürfen keine wichtigen Gründe gegen die Begründung der Lebenspartnerschaft sprechen.

Unterschiedliche Anforderungen

Es gibt unterschiedliche Anforderungen an die Begründung der gleichgeschlechtlichen Ehe, der Lebenspartnerschaft. Das hängt davon ab, wie alt die angehenden Lebenspartner sind, welche Staatsbürgerschaft sie haben und ob sie schon einmal verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft eingetragen waren.

Am einfachsten ist die Begründung einer Lebenspartnerschaft oder "gleichgeschlechtlichen Ehe" vor dem Standesamt, wenn beide Partner volljährig und deutsche Staatsbürger sind und noch nie zuvor verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben.

Dann benötigen beide Partner:

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, die nicht älter als sechs Monate ist. Die Abschrift teilt das Standesamt der Kommune, in der man geboren wurde, aus. Das Geburtenregister enthält im Gegensatz zur einfachen Geburtsurkunde alle Änderungen, die nach der Geburt eingetragen wurden, etwa eine Adoption oder eine Änderung des Namens.
  • Meldebescheinigung. Jeder Partner muss eine sogenannte erweiterte Meldebescheinigung der Heimatgemeinde oder Heimatstadt vorlegen. Die Meldebescheinigung darf in der Regel nicht älter als zwei Wochen sein.
  • Gültiger Personalausweis. Alternativ gilt oftmals auch ein Reisepass.

Wer schon einmal verheiratet war, der benötigt für die Begründung einer Lebenspartnerschaft oder gleichgeschlechtlichen Ehe zusätzlich eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe. Die Abschrift muss aktuell sein und das Eheregister muss den Vermerk über die Auflösung der Ehe enthalten. Diese beglaubigte Abschrift gibt es auf dem Standesamt in dem Ort, in dem die Ehe geschlossen wurde. Wichtig sind auch die Scheidungsurteile sämtlicher vorangegangener Ehen oder eventuelle Sterbeurkunden verstorbener Ehepartner.

Analog ist es auch bei Partnern, die eine gleichgeschlechtliche Ehe oder Lebenspartnerschaft eintragen lassen wollen, wenn mindestens einer der Partner vorher in einer Lebenspartnerschaft war: Benötigt wird dann eine Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister der letzten Lebenspartnerschaft, inklusive Vermerk der Aufhebung. Die Abschrift stellt das Standesamt aus, das auch die Lebenspartnerschaft eingetragen hat. Benötigt werden zudem sämtliche Aufhebungsurteile aller vorangegangenen eingetragenen Lebenspartnerschaften, ebenso wie eine Sterbeurkunde, falls einer der vorigen Partner verstorben ist.

Wer im Ausland geboren ist, der sollte sich bei seinem Standesamt informieren, welche Unterlagen zusätzlich benötigt werden. Das gilt ebenso für jeden, der eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt oder bereits zuvor im Ausland geheiratet hat, beziehungsweise eine Lebenspartnerschaft - also eine "gleichgeschlechtliche Ehe" - eingegangen ist. Individuell wird der Standesbeamte dann beraten, welche Unterlagen noch benötigt werden und wo sie jeweils beschafft werden können. Denn: Je nach Herkunftsland oder Land der vorangegangenen Ehe oder Lebenspartnerschaft können andere Regelungen gelten. Es wird eine Geburtsurkunde und eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde benötigt. Bei geschiedenen Ehen im Ausland ist teilweise ein Anerkennungsverfahren notwendig.

Wichtig für eine gleichgeschlechtliche Ehe

  • Beide Partner müssen dem gleichen Geschlecht angehören.
  • Beide Partner müssen volljährig sein.
  • Beide Partner müssen unverheiratet sein.
  • Keiner der beiden Partner darf bereits in einer aktuellen eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
  • Beide Partner dürfen nicht in gerader Linie miteinander verwandt sein oder Geschwister beziehungsweise Halbgeschwister sein.
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